Bauernverband kritisiert Nachhaltigkeitsverordnung
Das vorhandene Fachrecht in Deutschland sowie die Vorgaben aus Cross Compliance gewährleisteten die Nachhaltigkeit des Anbaus und bestätigten die erheblichen Anstrengungen der deutschen Landwirte. Anstatt die deutschen Landwirte künftig mit neuen Auflagen und einer zusätzlichen Kontroll- und Zertifizierungswelle zu überziehen, gelte es sicherzustellen, dass endlich der Raubbau an der Natur in anderen Teilen der Welt verhindert werde, betonte der DBV. Aufgrund des erheblichen Zeitdrucks, unter dem die Bundesregierung die Verordnung über Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse verhandelt habe, werde die Verordnung eine „geringe Halbwertszeit“ haben, ist sich der Bauernverband sicher. Es sei zwingend erforderlich, die Verordnung schon in wenigen Monaten nach Vorlage der von der Europäischen Kommission angekündigten Leitlinien für die Umsetzung der zugrundeliegenden europäischen Richtlinie über erneuerbare Energien wieder zu ändern. Dabei müsse im Sinne der Rechtsharmonisierung in Europa sichergestellt werden, dass die nationale Verordnung nicht über die europäischen Vorgaben hinausgehe.