Strom aus Biomasse nachhaltig erzeugen
Die Nachhaltigkeitsverordnung sehe vor, dass flüssige Biomasse, zum Beispiel Raps-, Palm- und Sojaöl, die nach dem EEG vergütet werde, so hergestellt werden müsse, dass ihr Einsatz zur Stromerzeugung im Vergleich zu fossilen Energieträgern mindestens 35 % weniger Treibhausgase freisetze. Des Weiteren dürfen die Pflanzen nicht auf Flächen mit hohem Naturschutzwert, wie etwa Regenwäldern oder Feuchtgebieten, angebaut worden sein. Diese Anforderungen an die Nachhaltigkeit müssten bei flüssiger Biomasse eingehalten werden, die ab 1. Januar 2010 zur Stromerzeugung eingesetzt und nach dem EEG vergütet werde. Für flüssige Biomasse aus der eingelagerten Ernte und der Ernte 2009 gelten laut BMU für das Jahr 2010 Übergangsregelungen. Der Nachweis dieser Anforderungen erfolge mit Hilfe von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen, die jeweils von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt sein müssen.