Gegen Solarzellen auf Äckern und Grünland
Augenblicklich entstünde in vielen Kommunen eine Welle von Bauanträgen für großflächige Fotovoltaikanlagen, was viele landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Zukunftsentwicklung bedrohe. Der DBV fordert daher bei der Errichtung von Fotovoltaikanlagen einen Vorrang für Dachflächen, für bereits versiegelte Flächen und Konversionsflächen vor landwirtschaftlichen Nutzflächen. Landwirtschaftlichen Nutzfläche dürfe nur noch dann für Fotovoltaikanlagen genutzt werden, wenn für diese Fläche kein nachhaltiges Nutzungsinteresse von Seiten der Landwirtschaft bzw. keine Gefährdung der Entwicklungsmöglichkeiten der ortansässigen landwirtschaftlichen Betriebe bestehe. An die Kommunen appelliert der Bauernverband, dies bei der Bauleitplanung zu beachten. Bei der Standortwahl von Fotovoltaikanlagen müssten grundsätzlich agrarstrukturelle Belange besonders berücksichtigt werden. Es dürfe auch kein zusätzlicher Flächenverbrauch durch Ausgleichsflächen für Fotovoltaikanlagen entstehen.