Vermarktung von Reinkraftstoff anstoßen
Die Umsetzung der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen Strom und Biokraftstoffe werde die betroffene Wirtschaft, beginnend bei der landwirtschaftlichen Produktion über Agrarhandel und Erstverarbeitung bis hin zu den Biodieselherstellern, vor enorme Herausforderungen stellen, so Kliem. Deshalb fordert UFOP, dass sich das Nachweis- und Verwaltungssystem erst einspielen müsse, bevor konkrete Dokumentationspflichten an eine CO2-Minderung für den jeweiligen Biokraftstoff an eine Steuerbegünstigung gekoppelt würden. Kliem stellte in diesem Zusammenhang das In-Kraft-Treten der Biomassenachhaltigkeitsverordnungen für „Strom“ und „Biokraftstoffe“ zum 01.01.2010 in Frage.
Betroffen seien die Biokraftstoffindustrie sowie insbesondere die Betreiber von ca. 2.000 Blockheizkraftwerken mit einem Pflanzenölbedarf von ca. 600.000 t. Diese müssten ab dem 01.07.2010 für das eingesetzte Pflanzenöl nicht nur einen analog für Biokraftstoffe von der BLE anerkannten Nachhaltigkeitsnachweis sondern darüber hinaus den Nachweis der Treibhausgasminderung von mindestens 35% beibringen. Beide Nachweise seien Voraussetzung für den Erhalt der erhöhten Einspeisevergütung von Seiten des Netzbetreibers, betonte der UFOP-Vorsitzende.