Kein erhöhtes Mutagenitätsrisiko von Biokraftstoff-Emissionen
Die ermittelten Resultate zur Mutagenität liegen laut FNR alle nahe der Nachweisgrenze und seien dabei je nach eingesetztem Motor, Testverfahren und Kraftstoff uneinheitlich. Insgesamt deuteten sie sowohl für die Bio- als auch für die fossilen Referenzkraftstoffe auf keine bis eine geringe Mutagenität hin.
Die Abgasproben, die mit Hilfe eines international anerkannten Tests zur Einschätzung des Mutagenitätsrisikos untersucht worden seien, zeigten keinen deutlichen Unterschied zwischen den Bio- und den Referenzkraftstoffen. Zudem fielen sie je nach Kombination aus Motortyp, Kraftstoff und Messzyklus uneinheitlich aus. Sie lagen für alle Kraftstoffproben insgesamt nahe der Nachweisgrenze.
Damit konnte nach Meinung der FNR der Befund einer weit über der Nachweisgrenze liegenden und bis zu 30-fach erhöhten Mutagenität von Rapsölkraftstoff nicht bestätigt werden, der 2006 als Resultat eines Forschungsprojektes des Johann Heinrich von Thünen-Instituts, der Universität Bochum und der Hochschule Coburg erhoben und von den Medien aufgegriffen worden war. In dem damaligen Vorhaben hatten Forscher die Emissionen eines Euro3-LKW-Motors mit Rapsöl als Kraftstoff untersucht und reproduziert. BMELV strebt durch weitere Untersuchungen die Klärung der Ursachen der unterschiedlichen Ergebnisse an und unterstützt damit die Erforschung technologischer Lösungsmöglichkeiten, so die Fachagentur.