Kritik an Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen
Angesichts der zu beachtenden Pflichten und Dokumentationsanforderungen hätte insbesondere der Agrarhandel nur so die Möglichkeit, mit einem angemessenen Zeitvorlauf die Landwirte über die dann erforderliche Abgabe einer Eigenerklärung zu informieren.
Die betroffenen Wirtschaftskreise unternehmen erhebliche Anstrengungen, die zusätzlichen Anforderungen der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen auf betrieblicher Ebene umzusetzen. Gleichwohl zeigt sich die Branche verunsichert im Hinblick auf die Disposition der kommenden Ernte. Sie befürchtet eine Behinderung der Warenströme national sowie auch innerhalb der Europäischen Union und im Welthandel. Bis heute sei nur ein vorläufig zugelassenes Zertifizierungssystem und nur weinige Kontrollstellen verfügbar, die den anstehenden Zertifizierungsaufwand nicht fristgerecht bewältigen könnten. Zwar anerkennt die Branche die außerordentlichen Bemühungen der BLE, möglichst zeitnah alle administrativen Voraussetzungen für die termingerechte Umsetzung der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung zu schaffen, einschließlich der erforderlichen Zulassung der Zertifizierungssysteme bzw. Kontrollstellen. Gefordert werden gleichwohl sachgerechte Übergangsbestimmungen bspw. für verarbeitete Biokraftstoffmengen, die zum Stichtag nicht vermarktet werden konnten.