Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2010 Kritik an Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen

Kritik an Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen

Berlin, 22.01.2010. Für die Vermarktung von Biokraftstoffen ab dem 1. Juli 2010 müssen die Unternehmen gemäß der Biomassestrom- und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung zertifiziert sein. In Rahmen eines Fachseminars der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) und der Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel (AGQM) forderten nun Vertreter aus der Ölsaatenverarbeitungsbranche sowie der Biodiesel- und Mineralölindustrie eine Terminverschiebung um ein halbes Jahr.

Artenrad mit Biomasse-Pflanzen
Artenrad mit Biomasse-Pflanzen

Angesichts der zu beachtenden Pflichten und Dokumentationsanforderungen hätte insbesondere der Agrarhandel nur so die Möglichkeit, mit einem angemessenen Zeitvorlauf die Landwirte über die dann erforderliche Abgabe einer Eigenerklärung zu informieren.

Die betroffenen Wirtschaftskreise unternehmen erhebliche Anstrengungen, die zusätzlichen Anforderungen der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen auf betrieblicher Ebene umzusetzen. Gleichwohl zeigt sich die Branche verunsichert im Hinblick auf die Disposition der kommenden Ernte. Sie befürchtet eine Behinderung der Warenströme national sowie auch innerhalb der Europäischen Union und im Welthandel. Bis heute sei nur ein vorläufig zugelassenes Zertifizierungssystem und nur weinige Kontrollstellen verfügbar, die den anstehenden Zertifizierungsaufwand nicht fristgerecht bewältigen könnten. Zwar anerkennt die Branche die außerordentlichen Bemühungen der BLE, möglichst zeitnah alle administrativen Voraussetzungen für die termingerechte Umsetzung der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung zu schaffen, einschließlich der erforderlichen Zulassung der Zertifizierungssysteme bzw. Kontrollstellen. Gefordert werden gleichwohl sachgerechte Übergangsbestimmungen bspw. für verarbeitete Biokraftstoffmengen, die zum Stichtag nicht vermarktet werden konnten.

 

Zertifizierungssystem zum nachhaltigen Biomasseanbau vorgestellt

Berlin, 21.01.2010. Flüssige Biobrennstoffe und Biokraftstoffe dürfen in der Europäischen Union künftig nur noch gefördert oder auf die Energieziele angerechnet werden, wenn sie aus nachhaltigem Biomasseanbau stammen. Mit der vorläufigen Anerkennung des Zertifizierungssystems "International Sustainability and Carbon Certification" (ISSC) durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) werden die europäischen Anforderungen in Deutschland als erstem EU-Mitgliedstaat umgesetzt.
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