Fotovoltaik-Förderung an Wettbewerb anpassen
Grundsätzlich hält der DBV die gezielte Anpassung der EEG-Förderung für Fotovoltaik in einem Vorschaltgesetz bis zum Sommer 2010 für richtig, um Überförderungen zu vermeiden.
Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der landwirtschaftlichen Erzeugung müssten nach Ansicht des DBV zielgerichtet abgebaut werden. Deshalb sollten Dächer und Gebäude deutlichen Vorrang bei der Errichtung von Fotovoltaikanlagen haben. Bei Freiflächen-Anlagen sei wegen des Kostenvorteils größerer Anlagen zusätzlich eine Größenstaffelung der Vergütung vorzusehen. Eine Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Freiflächen-Anlagen sollte in einer Gemeinde nur dann erfolgen dürfen, wenn keine anderen Flächen wie Deponien oder Verkehrsflächen wie Straßenböschungen zur Verfügung stünden. Dazu sei ein Vorrang für die Nutzung nicht-landwirtschaftlicher Flächen zu verankern.
Agrarstrukturelle Belange, insbesondere die Entwicklungsmöglichkeiten örtlicher Landwirte, müssten in die Planung und Genehmigung von Freiflächen-Anlagen einbezogen werden. Die Vorgabe im EEG, wonach Freiflächen-Anlagen auf Grünland nur errichtet werden dürfen, wenn dieses zuvor von Ackerland in Grünland umgewandelt wurde, müsste nach Auffassung des DBV entfallen. Damit ließen sich Flächennutzungskonflikte mit der Landwirtschaft erheblich mindern. Weiterhin dürften Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz keinesfalls zusätzliche landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch nehmen. Nach Ende der Fotovoltaik-Nutzung müssten der Rückbau der Solar-Anlage und die Rückumwandlung zur ursprünglichen Ackernutzung gewährleistet sein, so der Bauernverband.