Grundsätze guter fachlicher Praxis überarbeitet
Bonn, 02.06.2010. Pflanzenschutz darf laut Pflanzenschutzgesetz nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Daran erinnert der aid und hebt gleichzeitig hervor, dass die gute fachliche Praxis aber kein statischer Zustand sei, sondern sich auf der Grundlage neuer Erkenntnisse und praktikabler Verfahren ständig weiter entwickele.
Eine akualisierte Fassung der Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz sei jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Seit der letzten Veröffentlichung in 2005 seien vor allem Forderungen nach vorsorgendem Verbraucherschutz berücksichtigt sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse in den Bereichen der Hygiene, der Vermeidung der Bildung von Mykotoxinen, der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und des Schutzes bestimmter angrenzender Flächen. Außerdem gebe es Änderungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Besonderheiten bei den Genehmigungsverfahren für Lückenindikation. Zur guten fachlichen Praxis gehöre vor allem die Dokumentation der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.