Neue Bundesverordnung Düngerecht in Kraft
Dresden, 04.09.2010. Am 1. September 2010 ist die neue Bundesverordnung im Düngerecht in Kraft getreten. Die Verordnung regelt ab sofort das Inverkehrbringen, Befördern und die Übernahme von Gülle, Gärsubstraten und anderen Wirtschaftsdüngern. Darauf weist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hin. Die Verordnung soll vor allem zur Erhöhung der Transparenz bei der überbetrieblichen Verwertung von Düngemitteln beitragen.
„Mit der neuen Regelung kommen insbesondere auf gewerbliche Tierhalter und Landwirte, die Wirtschaftsdünger abgeben, befördern oder aufnehmen neue Dokumentations- und Informationspflichten zu“, betonte der Präsident des Landesamtes, Norbert Eichkorn. Die Pflichten gelten für landwirtschaftliche Unternehmen oder Gewerbebetriebe, die jährlich mehr als 200 Tonnen Gülle über eine Entfernung von mehr als 50 Kilometer verbringen oder zur Düngung in den Betrieb aufnehmen.
Wer weniger Frischmasse oder innerbetrieblich über eine kürzere Distanz transportiere, falle unter die Bagatellgrenze und sei nicht von der Neuregelung betroffen. Außerdem seien Landwirte, die infolge ihrer geringen Betriebsgröße nicht zur Nährstoffbilanzierung nach der Düngeverordnung verpflichtet seien, ebenfalls von den neuen Dokumentations- und Informationspflichten freigestellt. Sowohl Abgeber als auch Beförderer und Empfänger von Düngemitteln müssten auf Anforderung der zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde Unterlagen vorlegen.