Veröffentlichung von Agrarbeihilfen unverhältnismäßig
Luxemburg/München, 10.11.2010. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Vorschriften zur personengenauen Veröffentlichung der Direktzahlungen für teilweise ungültig erklärt. Mit den Vorschriften zur Veröffentlichung werden die durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorgegebenen Anforderungen zur Beachtung der Privatsphäre für natürliche Personen nicht gewahrt, so das Urteil. Eine erforderliche Gewichtung der personengenauen Veröffentlichung z.B. nach Art und Umfang der Beihilfen habe nicht stattgefunden.
Die Luxemburger Richter bestätigen damit insbesondere bayerische Bedenken. Als einziges Bundesland hatte sich der Freistaat im April vergangenen Jahres dagegen gewehrt, die Daten ins Netz zu stellen, bevor das laufende Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Erst auf massiven Druck der EU-Kommission, die mit Strafzahlungen drohte, hatte sich Bayern entschlossen, die Daten zu veröffentlichen und mit erläuternden Informationen zu versehen. „Wir haben von Anfang an davor gewarnt, persönliche Daten ins Netz zu stellen, die womöglich vom Gesetzgeber im Nachhinein als schützenswert eingestuft werden“, erklärte Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner. Genau das sei nun eingetreten. Das Urteil ist nach Aussage des Ministers auch „eine schallende Ohrfeige für die EU-Kommission“. Der Zugriff auf die entsprechenden Daten auf der Internetseite bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist inzwischen gesperrt.