Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2010 Raiffeisenverband kritisiert GAP-Vorschläge

Raiffeisenverband kritisiert GAP-Vorschläge

Berlin, 18.11.2010. Die von der EU-Kommission vorgelegten Überlegungen zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013 konzentrieren sich auf das Thema Direktzahlungen.


Landwirtschaftlicher Betrieb
Landwirtschaftlicher Betrieb

Darauf weist der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) in einer ersten Stellungnahme hin. Dass die Kommission erneut eine Obergrenze für die an große Einzelbetriebe gewährten Direktzahlungen in die Diskussion einbringe, sei völlig unverständlich, so DRV-Präsident Manfred Nüssel. Die als Mehrfamilienbetriebe geführten Agrargenossenschaften würden erneut einseitig und in einer mit dem Selbstverständnis der Direktzahlungen nicht zu vereinbarenden Form belastet. Die dabei von der EU-Kommission geplante Berücksichtigung des Arbeitskräftekriteriums mache aber zumindest deutlich, dass sie das wichtige Beschäftigungspotential dieser Unternehmensform mittlerweile erkannt habe. Der DRV hält den vorgeschlagene Ansatz aber in der Praxis kaum für durchführbar.

Als sachgerecht bewertet der DRV dagegen die Überlegungen, die Sicherheitsnetze im Marktordnungsbereich beizubehalten, diese weiter zu verbessern und zu vereinfachen. Damit werde der eingeschlagene Weg einer Liberalisierung der Agrarmärkte grundsätzlich bestätigt, zugleich aber auch die Notwendigkeit des Erhalts eines Sicherheitsnetzes betont. „Hier werden die richtigen politischen Konsequenzen aus den Erfahrungen der Marktsituation vor allem bei Milch in den letzten beiden Jahren gezogen“, betonte Nüssel. Diese grundsätzlichen Überlegungen müssten aber mit konkreten Vorschlägen untermauert werden, bevor eine abschließende Bewertung erfolgen könne. Zwingende Voraussetzung für die zielgerichtete Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik bleibe eine dauerhafte finanzielle Absicherung im Rahmen des EU-Haushalts für die Periode 2014 bis 2020.

 

Veröffentlichung von Agrarbeihilfen unverhältnismäßig

Luxemburg/München, 10.11.2010. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Vorschriften zur personengenauen Veröffentlichung der Direktzahlungen für teilweise ungültig erklärt. Mit den Vorschriften zur Veröffentlichung werden die durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorgegebenen Anforderungen zur Beachtung der Privatsphäre für natürliche Personen nicht gewahrt, so das Urteil. Eine erforderliche Gewichtung der personengenauen Veröffentlichung z.B. nach Art und Umfang der Beihilfen habe nicht stattgefunden.

mehr