Lange Bearbeitungsdauer bei Agrardieselvergütung
Berlin, 02.12.2010. Derzeit müssen Landwirte bis zu acht Monate auf die Bearbeitung und Auszahlung ihrer Anträge auf Steuerentlastung für Diesel (Agrardieselvergütung) warten. Darauf weist der Deutsche Bauernverband (DBV) hin und fordert vom Bundesfinanzministerium (BMF) eine Vereinfachung des Antragsverfahrens. Das Ministerium begründet die Verzögerungen mit der Überlastung der Hauptzollämter, da die Anzahl der Anträge durch Aussetzung von Selbstbehalt und Obergrenze deutlich angestiegen sei.
Das BMF kündigte darüber hinaus an, durch geeignete organisatorische und personelle Maßnahmen den Bearbeitungsrückstand zeitnah auf ein erträgliches Maß abzubauen. Außerdem werde die Umsetzbarkeit von Vereinfachungen bei der Antragstellung geprüft. Der DBV hatte insbesondere die Einführung einer Bagatellregelung bei den zusätzlichen Angaben zum Dieselverbrauch im Forst gefordert, indem Betriebe mit weniger als 20 Hektar Forstanteil von den bürokratischen Zusatzangaben ausgenommen werden. Für kleinere Betriebe mit Forstanteil ist der bürokratische Aufwand in der Antragstellung nach Meinung des DBV unverhältnismäßig hoch. Mit dem derzeit im Bundestag beratenen Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes werde darüber hinaus anerkannt, dass die deutsche Landwirtschaft im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten bei der Agrardieselbesteuerung benachteiligt sei und deshalb der vorübergehend ausgesetzte Selbstbehalt und die Obergrenze dauerhaft aufzuheben seien. Den Betrieben sei mit diesen aus Wettbewerbsgründen notwendigen Regelungen jedoch nur dann effektiv geholfen, wenn sie die Entlastung innerhalb eines angemessenen Zeitraums erhielten.