Neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel
Brüssel/Berlin, 07.12.2010. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich auf neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel geeinigt. Nach Mitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums soll künftig der Nährstoffgehalt bei allen Lebensmitteln auf der Verpackung angegeben werden. Auch soll bei der Verwendung von Lebensmittel-Imitaten ein entsprechender Hinweis angebracht werden. Wichtige Allergene müssen künftig auch bei nicht verpackter Ware deklariert werden. "Mit dieser neuen Verordnung werden die Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in der EU deutlich verbessert“, so Bundesministerin Ilse Aigner.
„Das Bundesministerium setze sich zudem für eine klare und transparente Kennzeichnung regionaler Produkte ein, die auf objektiven Kriterien basiere. Ein entsprechendes Konzept werde derzeit in Deutschland erarbeitet. Verpflichtende Herkunftskennzeichnungen sollen nur eingeführt werden, wenn sie die Informationen liefern, die Verbraucherinnen und Verbrauchern wünschen. "Verbraucher interessieren sich weniger dafür, wo ein Stück Fleisch verpackt wurde, sondern wollen wissen, wo das Tier gelebt hat", so Aigner. Die in Brüssel beschlossenen Kennzeichnungsvorschriften für Fleisch bleiben ihrer Meinung nach hinter den Erwartungen zurück und verursachten einen hohen bürokratischen Aufwand. Der Entwurf der neuen Lebensmittelinformationsverordnung wird im weiteren Verfahren dem Europäischen Parlament zugeleitet, das den Regelungen noch zustimmen muss.