Entlastungen beim Agrardiesel begrüßt
Berlin, 19.12.2010. Der Bundestag hat das Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes verabschiedet. Darin ist auch der dauerhafte Wegfall der Beschränkungen durch Selbstbehalt und Obergrenze bei der Besteuerung von Agrardiesel enthalten. „Die Entscheidung des Bundestages, die Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft bei der Agrardieselbesteuerung dauerhaft zu entlasten, begrüße ich nachdrücklich“, erklärte dazu Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV). Die von 2005 bis 2008 geltenden Kürzungsinstrumente waren seit 2009 ausgesetzt und werden nun dauerhaft beseitigt.
Durch den beschlossenen endgültigen Wegfall von Selbstbehalt und Obergrenze werden die Wettbewerbsnachteile im europäischen Vergleich insbesondere für Agrargenossenschaften spürbar abgebaut, so Nüssel. Allerdings blieben weiterhin Wettbewerbsnachteile für die deutsche Land- und Forstwirtschaft bestehen, die bei den vom DRV betreuten Agrargenossenschaften bis zu 35.000 Euro je Unternehmen und Jahr betragen können. „Ich appelliere daher an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene wie im Koalitionsvertrag vereinbart, weiterhin für eine einheitliche Besteuerung des Agrardiesels einzusetzen und damit für gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu sorgen“, so Nüssel.