Änderungen bei Agrarstrukturförderung beschlossen
Berlin, 19.01.2011. Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz hat das Änderungspaket für den Rahmenplan 2011 der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) beschlossen. Kernstücke des Pakets sind nach Mitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums die Förderung einzelbetrieblicher Beratungsmaßnahmen im Hinblick auf Klimawandel, erneuerbare Energien, biologische Vielfalt, Wassermanagement und Begleitmaßnahmen im Milchsektor sowie die Erhöhung des Fördersatzes für die Weinbergsflurbereinigung.
Ab 2011 beteilige sich der Bund auch an einer neuen Agrarumweltmaßnahme, die den Verzicht auf den Umbruch bei der Grünlanderneuerung unterstützte. Außerdem gebe es bessere Konditionen bei forstwirtschaftlichen Maßnahmen.
"Mit der neuen Beratungsförderung unterstützen wir insbesondere Milcherzeuger, die externen Sachverstand nutzen, um ihre Betriebe optimal auf die Zeit nach dem Ausstieg aus der Milchquote 2015 vorzubereiten", hob Dr. Robert Kloos, Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium hervor. Der Bund werde sich nun auch an Beratungskosten beteiligen, die entstünden, wenn sich Landwirte mit der Erzeugung erneuerbarer Energien ein neues wirtschaftliches Standbein aufbauen oder die Erzeugung umweltfreundlicher gestalten wollen. Voraussetzung für eine entsprechende Förderung sei, dass die Regierungen der einzelnen Bundesländer die neuen Angebote des GAK-Rahmenplans in ihre Landesprogramme übernehmen, so Kloos. Soweit eine EU-Mitfinanzierung der geänderten GAK-Maßnahmen angestrebt wird, müssen die Länder sie in ihre ELER-Programme zur ländlichen Entwicklung einbauen. Nach Einreichung der Programmänderungsvorschläge bei der Europäischen Kommission können die Länder die geänderten Maßnahmen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommission bereits anwenden.