Neuregelung bei Biogas-Förderung ab 2012
Berlin, 02.02.2011. Das Bundeskabinett hat Maßnahmen zur Kostendämpfung bei der Förderung erneuerbarer Energien bestätigt. Neben einer weiteren Absenkung der Solarstromvergütung und der Eingrenzung des so genannten Grünstromprivilegs wird auch eine Neuregelung der Biogas-Förderung umsetzt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Fehlentwicklungen aufgrund der Vergütungsstruktur für Strom aus Biogas korrigieren. In bestimmten Regionen hätten die deutlich gestiegene Nachfrage nach Mais für Biogasanlagen zu einem übermäßigen Anbau, Monokulturen und gestiegenen Pachtpreisen geführt.
Betreiber von Neuanlagen, die Biomasse nach EEG verstromen, müssen sich ab 2012 auf eine angemessene Anpassung der Vergütungsregelungen, insbesondere der Boni, einstellen. Damit soll der Koalitionsvertrag umgesetzt werden, wonach die EEG-Novelle vorgezogen werden sollte, um eine Überförderung zu vermeiden. Grundlage für die Änderungen am Vergütungssystem für Biomasse wird laut Bundeslandwirtschaftsministerium der Erfahrungsbericht über das EEG, der Mitte des Jahres vorliegen soll. Angesichts der dynamischen Entwicklung des Solarstroms in Deutschland soll auch hier die Förderung im Interesse der Stromverbraucher flexibel angepasst werden. So ist geplant, die zum 1. Januar 2012 vorgesehene weitere Absenkung der Vergütung teilweise schon zum 1. Juli 2011 vorzunehmen. Vorgeschlagen wurde eine Absenkung der Vergütung in Abhängigkeit von der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011. Die Absenkung kann damit bereits Mitte 2011 je nach Marktentwicklung bis zu 15 % betragen. Von wachsender Bedeutung für die Kostenentwicklung bei der Förderung erneuerbarer Energien ist nach Aussage des Ministeriums auch das so genannte Grünstromprivileg. Durch den Anstieg der EEG-Umlage seit Jahresbeginn sei der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig gewachsen und begünstige Mitnahmeeffekte, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gingen. Die Umlagebefreiung soll begrenzt werden auf die Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010.