QS verschärft die Anforderungen für Futtermittel
Bonn, 08.02.2011. Das wirtschaftseigene QS-System verschärft seine Anforderungen an die Futtermittelwirtschaft. Damit werden Konsequenzen aus dem jüngsten Dioxin-Vorfall gezogen. Mit verschiedenen Maßnahmen soll der gesamte Futtermittelsektor und die nachfolgende Lebensmittelkette künftig noch besser gegen Schwachstellen gesichert werden.
Bereits ab 1. März 2011 gilt für QS-Futterfette ein spezieller Kontrollplan, der besonders Dioxin im Fokus hat. Alle Futtermittelunternehmer müssen die Warenströme für Futtermittel und anderes Material in ihren Produktionsanlagen strikt trennen. Sekundär- und Recyclingfette sowie Sammelfette (zum Beispiel Altspeisefette) dürfen im QS-System nicht verarbeitet werden. QS-Mischfette/-öle und Mischfettsäuren dürfen nur noch in Anlagen be- und verarbeitet werden, in denen ausschließlich Lebens- und Futtermittel hergestellt werden. Stoffe, die nicht für den Lebens- und Futtermittelbereich bestimmt oder tauglich sind, dürfen künftig nicht in denselben Anlagen verarbeitet werden. Innerbetrieblich müssen in QS-Betrieben sämtliche Informationen zur Rückverfolgbarkeit innerhalb von vier Stunden verfügbar sein. Die Sanktionen für Verstöße gegen die QS-Anforderungen werden verschärft. Hersteller von QS-Mischfetten und -ölen, die Fettsäuren und Mischfettsäuren verarbeiten, dürfen ihre Waren ab 1. Juli 2010 nur in den Verkehr bringen, wenn die Unbedenklichkeit hinsichtlich gesundheitsrelevanter Parameter durch Untersuchungsergebnisse nachgewiesen ist. Das bedeutet, dass diese speziellen Futtermittel vor ihrer Verwendung freigeprobt werden müssen, unter anderen auf Dioxine, Schwermetalle und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Im Laufe des Frühjahrs werden weitere Entscheidungen, insbesondere zur QS-Auditqualität erwartet.