Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2011 Selbstbehalt und Obergrenze bei Agrardiesel dauerhaft abgeschafft

Selbstbehalt und Obergrenze bei Agrardiesel dauerhaft abgeschafft

Berlin, 11.02.1011. Mit der Zustimmung des Bundesrates wird die zunächst für 2008 und 2009 befristete steuerliche Ermäßigung auf Agrardiesel nun unbefristet fortgesetzt. Darauf weist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hin. Sowohl der Selbstbehalt von 350 Euro pro Betrieb als auch die Obergrenze von 10.000 Liter werden unbefristet abgeschafft. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland werden damit jährlich dauerhaft um 260 Millionen Euro entlastet.


Ermäßigung auf Agrardiesel nun unbefristet fortgesetzt
Ermäßigung auf Agrardiesel nun unbefristet fortgesetzt

"Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung festgelegt, die Steuerermäßigung fortzuführen. Das haben wir jetzt umgesetzt", sagte Bundeslandwirtschafts- ministerin Ilse Aigner. Für die Landwirte bedeute diese deutliche Entlastung bessere Planbarkeit und einen Schritt hin zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit in Europa. Die Ministerin will auf europäischer Ebene weiter auf eine einheitliche Besteuerung des Agrardiesels drängen. Diesel wird in Deutschland mit 47 Cent pro Liter besteuert. Landwirte bekommen auf Antrag rund 21 Cent pro Liter erstattet. Deutschland liegt bei den Steuersätzen auf Agrardiesel auch nach der nun dauerhaft festgelegten Ermäßigung EU-weit an der Spitze, während die Hauptkonkurrenten in der EU mit deutlich weniger als zehn Cent pro Liter belastet werden. Die steuerliche Entlastung beim Agrardiesel wurde im Rahmen des Energiesteuergesetzes umgesetzt und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft.

 

Lange Bearbeitungsdauer bei Agrardieselvergütung

Berlin, 02.12.2010. Derzeit müssen Landwirte bis zu acht Monate auf die Bearbeitung und Auszahlung ihrer Anträge auf Steuerentlastung für Diesel (Agrardieselvergütung) warten. Darauf weist der Deutsche Bauernverband (DBV) hin und fordert vom Bundesfinanzministerium (BMF) eine Vereinfachung des Antragsverfahrens. Das Ministerium begründet die Verzögerungen mit der Überlastung der Hauptzollämter, da die Anzahl der Anträge durch Aussetzung von Selbstbehalt und Obergrenze deutlich angestiegen sei.

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