Futtermittelbranche begrüßt EU-Entscheidung zu GVO-Spuren
Bonn, 22.02.2011. Das zustimmende Votum des zuständigen Ausschusses bei der EU-Kommission über die so genannte „technische Lösung“ für Spurenvermischungen mit noch nicht zugelassenen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) begrüßt der Deutsche Verband Tiernahrung (DVT). Die Entscheidung soll die bei der Beurteilung von nicht quantifizierbaren Spurenvermischungen anzuwendenden Analyse- und Probenahmeverfahren regeln.
„Damit ist nach über zwei Jahren der Diskussion nun endlich die – politisch weiterhin geforderte – Null analysentechnisch definiert worden“, erklärte DVT-Präsident Helmut Wulf. Untersuchungsbefunde zu GVO-Spuren würden nun besser nachvollziehbar und vor allem reproduzierbar.
Der DVT tritt dem häufig geäußertem Vorwurf entgegen, die „technische Lösung“ bedeute eine Aufweichung des Prinzips der so genannten GVO-Nulltoleranz. Die Entscheidung sei zuallererst ein wichtiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit. „Bisher gingen systematische oder zufällige Unterschiede zwischen Laboratorien oder Analysenmethoden sowie Fehler in der Probenahme und Probenaufbereitung ausschließlich zulasten der Futtermittelkette. Wir gehen davon aus, dass sich zumindest das nun bessert“, so die Erwartung des DVT-Präsidenten. Nach wie vor sei es kaum möglich, nicht zugelassene GV-Sorten in der für Agrarrohstoffe üblichen Massengutlogistik vollständig zu separieren, wenn diese in den Erzeugungsländern auch nur in kleinem Umfang angebaut werden. Diese logistische Herausforderung für die Futtermittelbranche bestehe in voller Schärfe weiter und erfordere nach Einschätzung des DVT mittel- und langfristig eine weitergehende Lösung in Form eines echten Schwellenwertes.