Kleingruppenhaltung mit Augenmaß beurteilen
Berlin, 25.02.2011. „Jetzt ist Augenmaß gefragt und keine blinde Zustimmung“, so der Appell des Deutschen Bauernverbandes (DBV), des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) sowie der dem ZDG angeschlossenen Bundesverband Deutsches Ei (BDE) an den Agrarausschuss des Bundesrats, der das Verbot der Kleingruppenhaltung auf der Tagesordnung hat. Die Verbände betonen, dass es sich bei der Kleingruppenhaltung für Legehennen um eine moderne und tiergerechte Haltungsform handele.
Hintergrund der politischen Beratungen ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, wonach die Regelungen zur Kleingruppenhaltung von Legehennen aus dem Jahr 2006 und die hierzu erlassenen Übergangsvorschriften in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung alleinig aufgrund eines Verfahrensfehlers für verfassungswidrig seien.
Das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung die Tiergerechtheit der Kleingruppenhaltung nie in Frage gestellt, so die Verbände weiter. Die Ableitung der Argumente des Antrags, man habe es hier mit einer tierschutzwidrigen Haltungsform zu tun, sei nicht nur formell haltlos, sondern auch falsch. „Denn die Kleingruppenhaltung wurde in 2006 aufgrund von wissenschaftlichen Untersuchungen und praktischen Erfahrungen überhaupt erst zugelassen“.. Zudem werde die Tiergerechtheit der Kleingruppenhaltung derzeit weiter wissenschaftlich im Rahmen eines umfangreichen, durch Steuergelder finanzierten Forschungsvorhabens untersucht und die Ergebnisse ließen erkennen, dass mit einer Bestätigung der Kleingruppenhaltung als tiergerechte Haltungsform zu rechnen sei und nicht mit einer Widerlegung. Die Politik müsse anerkennen, dass die Kleingruppenhaltung heute bereits einen Anteil von 18 % erreicht haben und in dieser Haltungsform Investitionen von mehr als 200 Mio. Euro von überwiegend bäuerlichen Legehennenhaltern getätigt würden. Die für diese modernen Anlagen kalkulierte Nutzungsdauer liege bei mindestens 30 Jahren.