Verbesserte Förderkonditionen für erneuerbare Energien
Frankfurt/M., 15.03.2011. Das Bundesumweltministerium verbessert die Förderkonditionen für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP). Das gab die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser bei der Eröffnung der Internationalen Messe ISH 2011 bekannt. Sie betonte, dass Fortschritte bei der Wärme- und Kälteversorgung nötig seien, um die im Energiekonzept verankerten Ziele der Bundesregierung zu erreichen. "Gebäude verursachen etwa 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland. Auch der Stromverbrauch der Kältetechnik ist mit etwa 15 Prozent des gesamten Stromverbrauchs eine gewichtige Größe. Die Energie- und CO2-Einsparpotenziale sind immens“, so Heinen-Esser.
Dieser Bereich stehe viel zu selten im Fokus, obwohl die Ziele des Energiekonzeptes in starkem Maße von Fortschritten in diesem Bereich abhingen. Insbesondere in der Effizienz bestehe Handlungsbedarf. Wichtige Impulse für energieeffiziente Produkte der Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik seien noch in diesem Jahr von der EU-Ökodesign-Richtlinie für Heizkessel und Kombiboiler, für Warmwasserbereiter und für Klimageräte im Wohnbereich zu erwarten.
Um eine verstärkte Dynamik in den Wärmemarkt der erneuerbaren Energien zu bringen, verstärkt das Bundesumweltministerium seine Aktivitäten bei der Förderung der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Mit den neuen Richtlinien zum Marktanreizprogramm werden verschiedene Änderungen vorgenommen. Bei den Solarkollektoren gibt es insbesondere eine befristete Erhöhung der Basisförderung zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung. Die Förderung emissionsarmer Scheitholzvergaserkesseln ist wieder eingeführt worden. Die technischen Förderanforderungen für Wärmepumpen wurden überarbeitet. Große Wärmepumpen werden neu in die KfW-Förderung aufgenommen. Die Ende 2010 ausgelaufene Förderung für kleine Biogasaufbereitungsanlagen wird fortgeführt.