Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2011 UFOP fordert B30 bei Nutzfahrzeugen und Steuerbegünstigen

UFOP fordert B30 bei Nutzfahrzeugen und Steuerbegünstigen

Berlin, 04.04.2011. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) fordert die Markteinführung von B30 im Nutzfahrzeugbereich und die Einbeziehung des biogenen Anteils in die Steuerbegünstigung. Im Sinne eines wettbewerbsneutralen Marktzugangs wird auch die Möglichkeit zur Verwendung von B30 mit einem Biodieselanteil von 30 Prozent im Wege einer Änderung der Dieselnorm – EN 590 – gefordert. Die auf europäischer Ebene begonnenen Normungsaktivitäten müssten daher zügig vorangetrieben und abgeschlossen werden.


Biodiesel aus Raps
Biodiesel aus Raps

Im Falle einer Ergänzung der Dieselkraftstoffnorm speziell um eine Erhöhung des Beimischungsanteils von Biodiesel von aktuell 7 % (B7) auf 30 % (B30) im Nutzfahrzeugsegment, könnte das Mischungsverhältnis von Biodiesel und dem aus Rapsöl hergestelltem hydriertem Kraftstoff HVO (Hydrogenated Vegetable Oil) innerhalb des Beimischungsanteils von max. 30 % beliebig kombiniert werden. Hiervon könnten nach Meinung von UFOP auch die in Deutschland bestehenden Anlagen für die Biodieselproduktion mit einer Gesamtkapazität von etwa 4,9 Mio. t profitieren. So ließe sich die Versorgungssituation im defizitären Dieselmarkt verbessern. Der Wettbewerb zur Erfüllung des B30-Anteils eröffne nach UFOP-Überzeugung Biodiesel- und HVO-Produzenten gleichermaßen eine Absatzperspektive. Die Steuerbegünstigung sollte durch Unternehmen der Mineralölwirtschaft oder Biokraftstoffindustrie zurückgezahlt werden, um die entsprechende Menge auf die Quotenverpflichtung anrechnen bzw. handelbare Quoten generieren zu können. Die Fokussierung der Verwendung von B30 auf den Nutzfahrzeugsektor ziele auf eine Anwendergruppe ab, die mit Alternativkraftstoffen (B100) vertraut sei und der so ein wirtschaftlich sinnvoller Kostenvorteil zu Gute käme, erklärte UFOP..

 

Selbstbehalt und Obergrenze bei Agrardiesel dauerhaft abgeschafft

Berlin, 11.02.1011. Mit der Zustimmung des Bundesrates wird die zunächst für 2008 und 2009 befristete steuerliche Ermäßigung auf Agrardiesel nun unbefristet fortgesetzt. Darauf weist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hin. Sowohl der Selbstbehalt von 350 Euro pro Betrieb als auch die Obergrenze von 10.000 Liter werden unbefristet abgeschafft. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland werden damit jährlich dauerhaft um 260 Millionen Euro entlastet.

mehr