UFOP fordert B30 bei Nutzfahrzeugen und Steuerbegünstigen
Berlin, 04.04.2011. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) fordert die Markteinführung von B30 im Nutzfahrzeugbereich und die Einbeziehung des biogenen Anteils in die Steuerbegünstigung. Im Sinne eines wettbewerbsneutralen Marktzugangs wird auch die Möglichkeit zur Verwendung von B30 mit einem Biodieselanteil von 30 Prozent im Wege einer Änderung der Dieselnorm – EN 590 – gefordert. Die auf europäischer Ebene begonnenen Normungsaktivitäten müssten daher zügig vorangetrieben und abgeschlossen werden.
Im Falle einer Ergänzung der Dieselkraftstoffnorm speziell um eine Erhöhung des Beimischungsanteils von Biodiesel von aktuell 7 % (B7) auf 30 % (B30) im Nutzfahrzeugsegment, könnte das Mischungsverhältnis von Biodiesel und dem aus Rapsöl hergestelltem hydriertem Kraftstoff HVO (Hydrogenated Vegetable Oil) innerhalb des Beimischungsanteils von max. 30 % beliebig kombiniert werden. Hiervon könnten nach Meinung von UFOP auch die in Deutschland bestehenden Anlagen für die Biodieselproduktion mit einer Gesamtkapazität von etwa 4,9 Mio. t profitieren. So ließe sich die Versorgungssituation im defizitären Dieselmarkt verbessern. Der Wettbewerb zur Erfüllung des B30-Anteils eröffne nach UFOP-Überzeugung Biodiesel- und HVO-Produzenten gleichermaßen eine Absatzperspektive. Die Steuerbegünstigung sollte durch Unternehmen der Mineralölwirtschaft oder Biokraftstoffindustrie zurückgezahlt werden, um die entsprechende Menge auf die Quotenverpflichtung anrechnen bzw. handelbare Quoten generieren zu können. Die Fokussierung der Verwendung von B30 auf den Nutzfahrzeugsektor ziele auf eine Anwendergruppe ab, die mit Alternativkraftstoffen (B100) vertraut sei und der so ein wirtschaftlich sinnvoller Kostenvorteil zu Gute käme, erklärte UFOP..