Bauernverband für verursacherbezogene Haftung
Berlin, 08.06.2011. Aus vorsorgenden Gesundheits- und Verbraucherschutzes sprechen staatliche Stellen umfangreiche Verzehrswarnungen aus - wie aktuell beim Ehec-Verdacht - oder fordern landwirtschaftlichen Betriebe auf, Schweine und Geflügel nicht mehr schlachten zu lassen, wenn der Verdacht besteht, dass das Futter Dioxinbelastet war. Die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der Betriebe ist dann gefährdet, weil sie auf dem finanziellen Schaden oftmals sitzen bleiben. „Wer den Schaden hat, hat den Schaden!?“ lautete deshalb der Titel des 3. Berliner Forums, das die Edmund Rehwinkel-Stiftung der Landwirtschaftlichen Rentenbank, die Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht und der Deutsche Bauernverband (DBV) veranstaltet haben.
Die unverschuldet in eine schwere Krise geratenen Landwirte dürften nicht im Regen stehen gelassen werden, so die Forderung des DBV. Anders als bisher bei Ehec, gäbe es bei dem Dioxinvorfall von Januar 2011 einen eindeutig Verantwortlichen. Genauso wie die Landwirte heute in vielen Bereichen, etwa beim Umweltrecht, trotz Einhaltung aller Vorgaben der guten fachlichen Praxis für Schäden einstehen müssen, sollten auch die Futtermittelunternehmer konsequent zu einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung herangezogen werden. Der Bauernverband fordert deshalb eine verschuldensunabhängige Haftung um unlauterem Verhalten in dem sensiblen Sektor der Futtermittelproduktion vorzubeugen. Versicherungsvertreter indes halten die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, ebenso wie die vom DBV geforderte Pflicht-Haftpflichtversicherung für Futtermittelhersteller und -lieferanten für ungeeignet. Stattdessen sollten bereits vorhandene individuelle Versicherungen das Schadensrisiko begrenzen. Zielführend seien vor allem Prävention und Kontrolle, so die Versicherer.