Neues europäisches Pflanzenschutzrecht
Frankfurt/Main, 14.06.2011. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird europaweit neu geregelt. Das europäische Regelwerk legt die Hürden für die Zulassung eines neuen Pflanzenschutzmittels höher, die beabsichtigte europäische Harmonisierung und eine Entbürokratisierung des Zulassungsverfahrens dagegen stehen noch aus, kritisiert der Industrieverband Agrar (IVA). Die EU-Verordnung sieht vor, dass bestimmte Pflanzenschutz-Wirkstoffe schon dann nicht mehr zugelassen werden dürfen, wenn sie in konzentrierter Form schädliche Eigenschaften aufweisen.
Für das Pflanzenschutzrecht bedeute die Einführung dieser Ausschlusskriterien eine Abkehr von der bislang praktizierten wissenschaftlichen Risikobewertung, die die landwirtschaftliche Praxis zum Maßstab nahm. Ob von den betroffenen Pflanzenschutzmitteln bei korrekter Anwendung durch sachkundige Landwirte überhaupt Risiken für Mensch und Umwelt ausgehen, spiele mit der jüngsten Verschärfung der Regulierung keine Rolle mehr, so der IVA, der befürchtet, dass nun viele Präparate den Landwirten verloren gehen werden. Bereits jetzt zeichne sich ab, dass immer weniger Lösungen für die Pilzbekämpfung in wichtigen Bereichen wie dem Getreideanbau zur Verfügung stünden. Hoffnungen knüpft der Verband an die erklärten Ziele der EU-Verordnung, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Europa zu harmonisieren und die landwirtschaftliche Produktion zu verbessern. So begrüßt die Pflanzenschutz-Industrie die Einführung der sogenannten „zonalen Zulassung“. In Europa werden dazu drei Zonen gebildet, innerhalb derer die nationalen Behörden arbeitsteilig kooperieren. In der Praxis solle dann ein Mitgliedsstaat federführend entscheiden, ob ein neues Pflanzenschutzmittel zugelassen werden könne. Im Idealfall erkennen die anderen Mitglieder derselben Zone die Zulassung in einem vereinfachten Verfahren an und lassen das Pflanzenschutzmittel in ihrem Land ebenfalls zu.