Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2011 Auszahlung der Agrardieselerstattung blockiert

Auszahlung der Agrardieselerstattung blockiert

Brüssel/Berlin, 16.06.2011. Deutschlands Bauern warten bislang vergebens auf die Auszahlung der Steuerrückerstattung beim Agrardiesel für das Jahr 2010, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Bereits seit März 2011 sei das Energiesteueränderungsgesetz in Kraft, in dem die gewährte Steuerentlastung für Agrardiesel dauerhaft ohne Selbstbehalt und Obergrenze geregelt wurde.


www.bauernverband.de
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Seit Inkrafttreten in Deutschland liege das Gesetz dem zuständigen EU-Kommissariat für Steuern und Zölle zur Notifizierung vor, da die Auszahlung der Agrardieselsteuerentlastung einer beihilferechtlichen Genehmigung bedarf. Die Genehmigung sei aber nach drei Monaten immer noch nicht erfolgt, so der DBV.

DBV-Präsident Sonnleitner hat sich nun in einem Brief an den EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Algirdas Šemeta, gewandt. In dem Schreiben führt der Varband aus, dass ein noch längeres Warten auf die Auszahlung zu ernsthaften Liquiditätsproblemen bei den Landwirten führen könne. „Zudem entsteht der Eindruck, dass die Auszahlung von Brüssel aus blockiert wird“. Die noch nicht erfolgte Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung ist nach Einschätzung des DBV unverständlich, da die Steuerentlastung für Agrardiesel bereits für 2008 und 2009 ohne Selbstbehalt und Obergrenze gewährt wurde und auch damals zu keinen innergemeinschaftlichen Wettbewerbsverzerrungen geführt habe. Wettbewerbsverzerrungen seien auch weiterhin nicht zu erwarten, da die von deutschen Landwirten zu tragende Agrardieselsteuer nach wie vor die mit Abstand höchste innerhalb der Europäischen Union sei.

 

Selbstbehalt und Obergrenze bei Agrardiesel dauerhaft abgeschafft

Berlin, 11.02.1011. Mit der Zustimmung des Bundesrates wird die zunächst für 2008 und 2009 befristete steuerliche Ermäßigung auf Agrardiesel nun unbefristet fortgesetzt. Darauf weist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hin. Sowohl der Selbstbehalt von 350 Euro pro Betrieb als auch die Obergrenze von 10.000 Liter werden unbefristet abgeschafft. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland werden damit jährlich dauerhaft um 260 Millionen Euro entlastet.

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