Bundestag novelliert Erneuerbare-Energien-Gesetz
Berlin, 30.06.2011. In zweiter und dritter Lesung wurde im Deutschen Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Damit muss das Gesetz zum Ausbau erneuerbarer Stromversorgung als Teil des Energiepaketes der Bundesregierung nur noch den Bundesrat passieren. Die Novelle soll nach Auskunft des Bundeslandwirtschaftsministeriums zum 01.01.2012 in Kraft treten.
Ministerin Ilse Aigner begrüßte die Novelle ausdrücklich: "Unsere Forderungen: Ausbau gewährleisten – Überförderungen vermeiden – Verbraucherbelastungen eindämmen, sind zu einem wesentlichen Teil berücksichtigt worden. Daher bin ich überzeugt, dass wir das EEG zielorientiert weiterentwickelt haben." Besonders hervorzuheben, so die Ministerin weiter, sei das Maßnahmenbündel, das Nutzungskonkurrenzen auf der Fläche und Fehlanreizen mit unerwünschten Folgen entgegenwirken soll. Biomasse sei mit einem Anteil von 33 Prozent ein wichtiger erneuerbarer Energieträger im Strombereich, knapp hinter der Windkraft, mit der im Jahr 2010 rund 36 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden konnte. Mit der Novelle sei es gelungen, einen umfassenden Bestandsschutz für Altanlagen zu gewährleisten. Insgesamt stelle das Ergebnis eine solide Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Stromversorgung dar. "Mit der heute verabschiedeten EEG-Novelle bleibt die Biomasse eine Säule zukünftiger Energieversorgung. Insbesondere die dezentrale Stromerzeugung in kleinen und mittleren Anlagen werden die Wertschöpfungskette "Energieerzeugung" im ländlichen Raum halten und Einkommensmöglichkeiten bieten", sagte Aigner.