EU-Kommission genehmigt Agrardieselentlastung
Berlin, 14.07.2011. Die EU-Kommission hat die Abschaffung des Selbstbehalts und der Obergrenze bei der steuerlichen Ermäßigung auf Agrardiesel in Deutschland genehmigt. Das teilte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherministerium mit. Damit könnten die bei den Hauptzollämtern für das Verbrauchsjahr 2010 aufgelaufenen Anträge auf Erstattung von Agrardiesel ausgezahlt werden.
Die Abschaffung sowohl des Selbstbehalts von 350 Euro pro Betrieb als auch der Obergrenze von 10.000 Liter war von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag beschlossen worden. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland würden damit jährlich um 260 Millionen Euro entlastet. Die Genehmigung sei vorerst bis Ende 2013 befristet. Von der EU-Kommission sei beabsichtigt, die bisher geltende Energiesteuer-Richtlinie, in der auch die europäische Rechtsgrundlage für den Agrardiesel enthalten sei, mit Wirkung ab dem Jahr 2014 zu überarbeiten, so das Ministerium.