Neue Vorgaben für Vergleich bei Milchpreisen
Bonn/Berlin, 14.07.2011. Künftig dürfen keine aktuellen Milchauszahlungspreise mit Bezug auf einzelne Molkereien mehr veröffentlicht werden. Publizierte Preise müssen mindestens sechs Monate alt sein. Das geht aus der kartellrechtlichen Bewertung der Marktberichterstattung der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) durch das Bundeskartellamt hervor.
Diese beinhaltete Anforderungen und Grenzen für Marktinformationssysteme im Milchbereich, insbesondere für Milchpreisvergleiche. Eine Veröffentlichung von aktuellen, nicht identifizierten Daten sei nur dann zulässig, wenn diese Daten ausreichend aggregiert würden.
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut Born, kritisierte die Entscheidung des Bundeskartellamtes. „Für Milcherzeuger ist nur ein aktueller Milchpreisvergleich auf Molkereiebene ein Erkenntnisgewinn. Zugleich widerspricht diese Entscheidung des Bundeskartellamtes im Milchsektor dem Bestreben in der Europäischen Kommission und der High-Level Group Milch, die Transparenz zu erhöhen. Dies ist so nicht hinnehmbar“, so Born. Die AMI hat ihre Berichterstattung bereits entsprechend angepasst und bietet nun einen kartellrechtskonformen Milchpreisvergleich an. Der AMI MarktAktuell Milchpreisspiegel wird künftig zeitnahe Analysen von Vergleichspreisen nach Regionen sowie nach Produktionsrichtungen und Größenklassen der Molkereien erstellen. Unter Einhaltung der Vorgaben des Bundeskartellamtes seien zudem die Vergleichspreise für rund 90 Molkereien abrufbar, erklärte die Agrarmarkt Informations-Gesellschaft.