Verbraucherinformationsgesetz wird novelliert
Berlin, 20.07.2011. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat den vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zur Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) als wichtigen Schritt zu mehr Transparenz für die Bürger und zur Verbesserung der Informationskultur von Behörden bezeichnet. "Das Gesetz wurde deutlich optimiert, bestehende Hemmschwellen für einen Antrag auf Information wurden abgebaut. Die Neuregelung trägt den Bedürfnissen vieler Seiten Rechnung und macht das Gesetz noch bürgerfreundlicher", so Aigner.
Die Novellierung ist Teil des Aktionsplans, mit dem die Konsequenzen aus dem Dioxinskandal gezogen werden sollen. Durch die Ergänzung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches sollen die Behörden in Deutschland verpflichtet werden, Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung über alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen von sich aus aktiv zu veröffentlichen. Meldungen sollen künftig auch bei technischen Verbraucherprodukten wie Haushaltsgeräten, Möbeln oder Heimwerkerartikeln gemacht werden, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Auch sonstige erhebliche bzw. wiederholte Rechtsverstöße zum Beispiel gegen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften sind in Zukunft zwingend zu veröffentlichen, wobei in allen Fällen grundsätzlich Anhörungen der Wirtschaftsbeteiligten vorgesehen sind. Eine Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse soll nicht mehr möglich sein, unabhängig davon, ob die Grenzwerte überschritten worden sind oder nicht. Der Entwurf sieht vor, dass bei Rechtsverstößen die komplette Lieferkette offengelegt werden muss. Ein Geheimnisschutz kommt also nicht in Betracht, wenn das öffentliche Interesse an einer Herausgabe der Information überwiegt.