Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2011 Verbraucherinformationsgesetz wird novelliert

Verbraucherinformationsgesetz wird novelliert

Berlin, 20.07.2011. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat den vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zur Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) als wichtigen Schritt zu mehr Transparenz für die Bürger und zur Verbesserung der Informationskultur von Behörden bezeichnet. "Das Gesetz wurde deutlich optimiert, bestehende Hemmschwellen für einen Antrag auf Information wurden abgebaut. Die Neuregelung trägt den Bedürfnissen vieler Seiten Rechnung und macht das Gesetz noch bürgerfreundlicher", so Aigner. 


www.vig-wirkt.de
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Die Novellierung ist Teil des Aktionsplans, mit dem die Konsequenzen aus dem Dioxinskandal gezogen werden sollen. Durch die Ergänzung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches sollen die Behörden in Deutschland verpflichtet werden, Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung über alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen von sich aus aktiv zu veröffentlichen. Meldungen sollen künftig auch bei technischen Verbraucherprodukten wie Haushaltsgeräten, Möbeln oder Heimwerkerartikeln gemacht werden, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Auch sonstige erhebliche bzw. wiederholte Rechtsverstöße zum Beispiel gegen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften sind in Zukunft zwingend zu veröffentlichen, wobei in allen Fällen grundsätzlich Anhörungen der Wirtschaftsbeteiligten vorgesehen sind. Eine Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse soll nicht mehr möglich sein, unabhängig davon, ob die Grenzwerte überschritten worden sind oder nicht. Der Entwurf sieht vor, dass bei Rechtsverstößen die komplette Lieferkette offengelegt werden muss. Ein Geheimnisschutz kommt also nicht in Betracht, wenn das öffentliche Interesse an einer Herausgabe der Information überwiegt. 

 

 

Schärfere Kontrollen für Futtermittel angekündigt

Berlin, 02.02.2011. Das Bundeskabinett hat schärfere Regelungen für Dioxin-Kontrollen auf den Weg gebracht. Demnach wird es künftig eine Meldepflicht für private Labore geben. Sie sollen bedenkliche Messergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen bei Futter- und Lebensmitteln automatisch den zuständigen Behörden melden. Dies betrifft insbesondere die Ergebnisse der Untersuchungen, die die Hersteller im Rahmen ihrer Qualitätskontrollen in privaten Laboren durchführen lassen. "Wir werden die Lebensmittelkette sicherer machen", sagte Aigner.

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