Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2011 Sachkundenachweis für Anwender von Pflanzenschutzmitteln

Sachkundenachweis für Anwender von Pflanzenschutzmitteln

Berlin, 28.07.2011. Im Rahmen der Anhörung zum Entwurf eines neuen Pflanzenschutzgesetzes stellt der Deutsche Bauernverband (DBV) in seiner Stellungnahme fest, dass die bestehenden Anforderungen für die Erlangung der Sachkunde gut und ausreichend seien. Die EU-rechtlich vorgegebene Verpflichtung, den Sachkundenachweis zukünftig im Rahmen eines Antragsverfahrens zu vergeben, müsse deshalb unbürokratisch und kostengünstig umgesetzt werden. 


Unterweisung für Pflanzenschutzmittel
Unterweisung für Pflanzenschutzmittel

Auch seien bei den für sachkundige Anwender künftig verpflichtenden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen eine hohe Flexibilität zu gewährleisten sowie berufsständische Informationsveranstaltungen, etwa unter Einbeziehung der Pflanzenschutzdienste, anzuerkennen, so die Forderung des DBV.

Der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts setzt das 2009 in Kraft getretene europäische Pflanzenschutzpaket um, u.a. die zonale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Hier droht aus Sicht des Bauernverbandes aber eine unnötige Verlängerung des Zulassungsverfahrens durch die ungleiche Einbeziehung von Umweltbundesamt, Julius-Kühn-Institut und Bundesinstitut für Risikobewertung. Der DBV fordert, allen beteiligten Behörden die gleichen Rechte einzuräumen. Die Landwirtschaft stehe zu strengen Vorgaben für die Zulassung sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinn von Anwender-, Verbraucher- und Umweltschutz. Die angestrebte Harmonisierung des Pflanzenschutzrechtes in der EU sei aus Sicht des DBV nur zu erreichen, wenn die europäischen Vorgaben 1:1 umgesetzt werden. Deswegen sieht der DBV auch die im Entwurf vorgesehenen zahlreichen Öffnungsklauseln für die Bundesländer kritisch. Auch bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mittels Flugzeugen sieht der Bauernverband noch Nachbesserungsbedarf. Nicht nur in Steillagen im Weinbau oder in der Waldwirtschaft, auch im Ackerbau könne es Situationen geben, in denen keine Alternative zur Applikation der Pflanzenschutzmittel durch Flugzeuge bestehe, stellte der DBV fest.

 

Neues europäisches Pflanzenschutzrecht

Frankfurt/Main, 14.06.2011. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird europaweit neu geregelt. Das europäische Regelwerk legt die Hürden für die Zulassung eines neuen Pflanzenschutzmittels höher, die beabsichtigte europäische Harmonisierung und eine Entbürokratisierung des Zulassungsverfahrens dagegen stehen noch aus, kritisiert der Industrieverband Agrar (IVA). Die EU-Verordnung sieht vor, dass bestimmte Pflanzenschutz-Wirkstoffe schon dann nicht mehr zugelassen werden dürfen, wenn sie in konzentrierter Form schädliche Eigenschaften aufweisen.

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