Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2011 Dioxin-Frühwarnsystem tritt in Kraft

Dioxin-Frühwarnsystem tritt in Kraft

Berlin, 04.08.2011. Hersteller von Lebens- oder Futtermitteln müssen jetzt alle Ergebnisse ihrer eigenen Dioxin-Untersuchungen melden, auch wenn die strengen Grenzwerte nicht überschritten werden. Auch sind private Untersuchungslabore nun verpflichtet, die für sie zuständigen Überwachungsbehörden zu informieren, wenn sie bei ihren Analysen bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen in Lebens- oder Futtermitteln feststellen. Mit dieser neuen Regelung im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner zentrale Punkte des Aktionsplans „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ umgesetzt. 


Neuen Regelung im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Neuen Regelung im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) soll die gemeldeten Dioxin-Messdaten in einer Datenbank sammeln und alle drei Monate auswerten. Dadurch erhofft sich die Bundesministerin, dass Dioxin-Probleme früher erkannt und Gegenmaßnahmen schneller eingeleitet werden können. Gleichzeitig wurden härtere Strafen bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht festgelegt. Eine Straftat liegt vor, wenn Unternehmer vorsätzlich unsichere Lebensmittel oder Futtermittel nicht vom Markt nehmen. Dies kann nun mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Bereits im Juli 2011 hatte das Bundeskabinett einer Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes zugestimmt, mit der die Bürger noch schneller und umfassender informiert werden. Künftig sollen die amtlichen Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung, die Grenzwerte, Höchstmengen oder Höchstgehalte betreffen, herausgegeben werden können. Eine Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse soll nicht mehr möglich sein. Bei Rechtsverstößen muss komplette Lieferkette offengelegt werden. Wenn das öffentliche Interesse an einer Herausgabe der Information überwiegt, kann sich der Hersteller nicht auf den Geheimnisschutz berufen. Durch eine Änderung des LFGB sollen die Behörden in Deutschland künftig verpflichtet werden, die vorliegenden Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung über alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen von sich aus aktiv zu veröffentlichen, so das Ministerium.

 

Bauernverband für Umsetzung des Dioxin-Aktionsplans

Berlin, 19.05.2011. Anlässlich der laufenden Beratungen zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und der Futtermittelverordnung erwartet der Deutsche Bauernverband (DBV), dass die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen des 14-Punkte-Aktionsplanes zügig und konsequent umgesetzt werden. Die gravierenden Auswirkungen des Dioxinfalls Anfang des Jahres auf landwirtschaftliche Betriebe und deren Partner in der Kette dürften künftig nicht mehr vorkommen, stellte das Präsidium des DBV fest.

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