Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2011 Dioxin-Einträge bei der Lebensmittelproduktion vermeiden

Dioxin-Einträge bei der Lebensmittelproduktion vermeiden

Berlin, 24.08.2011. Das Bundesumweltministerium (BMU) hat einen aktualisierten Leitfaden für Nutztierhalter zur Vermeidung von Dioxin- und PCB-Einträgen bei der Lebensmittelproduktion vorgestellt. Anlass ist die in Brüssel beschlossene und ab 2012 geltende Neuregelung der EU-weit rechtsverbindlichen Höchstgehalte (Grenzwerte) und der freiwillig anzuwendenden Auslösewerte (Frühwarnsystem) für die gesundheitsschädlichen Dioxine und PCB in Lebensmitteln.  


Verunreinigung von Schafleber mit Dioxinen und PCB
Verunreinigung von Schafleber mit Dioxinen und PCB

Insbesondere die Harmonisierung der verschiedenen einzelstaatlichen Höchstgehalte für nicht-dioxinähnliche PCB in Lebensmitteln, die eine Verschärfung der bislang in Deutschland geltenden Grenzwerte bedeutet, und die aus Vorsorgegründen erstmalige Festsetzung von Höchstgehalten für Dioxine und dioxinähnliche PCB für Säuglings- und Kleinkindernahrung sollen den gesundheitlichen Verbraucherschutzes bzw. die Lebensmittelsicherheit verbessern, so das Ministerium.

Der Leitfaden für Nutztierhalter gibt Hinweise auf mögliche punktuelle, vom Erzeuger vermeidbare Belastungsquellen und beschreibt den aktuellen Stand der Ursachenforschung für die Verunreinigung einzelner Lebensmittelgruppen wie Schafleber mit Dioxinen und PCB. Dabei ließen sich allerdings - auch auf der Grundlage der aktuellen Forschungsergebnisse - keine Erkenntnisse über Möglichkeiten zur drastischen Verringerung der Belastung von Schafleber mit Dioxinen und PCB ableiten. Daher halte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) seine Empfehlung aus dem Jahr 2009 aufrecht, aus Vorsorgegründen bundesweit den Verzehr von potentiell belasteter Schafleber zu meiden. Ein weiteres interdisziplinäres Fachgespräch zur Ursachenaufklärung mit Experten insbesondere aus der Lebens- und Futtermittelsicherheit, dem Boden- und Gewässerschutz sowie der Altlastensanierung soll im Oktober 2011 im Umweltbundesamt in Berlin stattfinden.

 

Dioxin-Frühwarnsystem tritt in Kraft

Berlin, 04.08.2011. Hersteller von Lebens- oder Futtermitteln müssen jetzt alle Ergebnisse ihrer eigenen Dioxin-Untersuchungen melden, auch wenn die strengen Grenzwerte nicht überschritten werden. Auch sind private Untersuchungslabore nun verpflichtet, die für sie zuständigen Überwachungsbehörden zu informieren, wenn sie bei ihren Analysen bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen in Lebens- oder Futtermitteln feststellen. Mit dieser neuen Regelung im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner zentrale Punkte des Aktionsplans „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ umgesetzt. 

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