Konsequenzen aus der EHEC-Epidemie gezogen
Bremerhaven, 16.09.2011. Bundesministerin Ilse Aigner stimmt mit ihren Länderkollegen Konsequenzen aus der jüngsten EHEC-Epidemie. Die schwere Epidemie hatte in Deutschland 53 Tote gefordert. Unter den HUS-Patienten verstarben 35 und unter den EHEC-Patienten mit Gastroenteritis 18. Insgesamt wurden laut Robert-Koch-Institut 855 Erkrankungen an HUS und 2.987 Fälle von akuter Gastroenteritis übermittelt, die dem Ausbruch zugerechnet werden. Als Konsequenzen aus der Bekämpfung der EHEC-Epidemie stellte die Ministerin bei der Verbraucherministerkonferenz fünf Maßnahmen vor, von denen sich zwei bereits in der Umsetzung befinden.
Während der EHEC-Epidemie sei erstmals eine Task Force ins Leben gerufen worden, in der Spezialisten von Bundes- und Landesbehörden zusammenarbeiteten, um die komplizierten Lieferströme anhand von Einzeldaten zurückzuverfolgen. Diese Task Force, eine Art Sonderkommission mit Sitz am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin, habe sich bewährt und soll nach den Vorstellungen des Bundesverbraucherministeriums künftig ein fester Bestandteil des Krisenmanagements sein. Bei Lebensmittelkrisen und außergewöhnlichen Ereignissen im Bereich Tierseuchen sollen die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder ihre Kommunikation in Zukunft noch enger untereinander abstimmen. Als weitere Konsequenz werden wichtige Änderungen im Infektionsschutzgesetz vorgenommen: Vorgesehen sei eine Beschleunigung des Meldeweges für Infektionskrankheiten von Ärzten an das Gesundheitsamt. Zusätzlich werde es künftig eine Unterrichtungspflicht für die Gesundheitsämter an die Lebensmittelüberwachungsbehörden geben, sobald der Verdacht besteht, dass Lebensmittel die Ursache für den Infektionsausbruch sein könnten. Des weiteren müssen in Zukunft alle Personen, die gewerbsmäßig Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit durch das Gesundheitsamt und später alle zwei Jahre durch den Lebensmittelunternehmer über wichtige Hygiene- und Gesundheitsrisiken beim Umgang mit diesen Lebensmitteln belehrt werden. Um das Risiko einer Infektion durch belastete Lebensmittel noch effektiver vorbeugen zu können, prüft das Bundesministerium zur Zeit mögliche Ergänzungen des europäischen und des nationalen Lebensmittelhygienerechts.