Mehr Lebensmittelsicherheit durch europäisches Schnellwarnsystem
Brüssel, 25. Oktober 2011. Das System der Europäischen Union (EU) zum raschen Austausch von Informationen über Gefahren im Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln hat im Jahr 2010 größere Bedeutung erlangt. Dies bestätigt der Jahresbericht des Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel (RASFF). John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärte dazu: „Wie die EHEC-Krise vor kurzem gezeigt hat, müssen die erforderlichen Informationen rasch verbreitet werden, damit die Behörden gefährliche Produkte vom Markt nehmen können, sobald sie ermittelt sind.“
Laut RASFF-Bericht gingen 2010 insgesamt 576 Warnmeldungen und 1168 Informationsmeldungen ein, und es kam zu 1.552 Zurückweisungen an der Grenze. Warnmeldungen werden gesendet, wenn die Lebens- bzw. Futtermittel, von denen eine ernste Gefahr ausgeht, bereits auf dem Markt sind und Sofortmaßnahmen notwendig machen. Im Jahr 2010 betrafen zwei Drittel der Warnmeldungen Erzeugnisse mit Ursprung in der EU, und die meisten Probleme wurden bei Kontrollen auf dem Markt festgestellt. Die häufigsten Gefahren waren krankheitserregende Mikroorganismen, Schwermetalle, Allergene und Mykotoxine. Informationsmeldungen werden versandt, wenn eine Gefährdung festgestellt wurde, jedoch kein sofortiges Handeln der anderen Mitgliedstaaten notwendig ist, entweder weil das Erzeugnis noch nicht oder nicht mehr auf ihrem Markt ist oder weil es lediglich eine geringfügige Gefahr darstellt. Etwa die Hälfte dieser Informationsmeldungen (52 %) betraf Erzeugnisse aus Drittländern. Zu den häufigsten Gefahren in Informationsmeldungen zählten krankheitserregende Mikroorganismen, Pestizidrückstände, Schwermetalle und Verstöße hinsichtlich Lebensmittelzusatzstoffen. Meldungen über Zurückweisungen an der Grenze betreffen Erzeugnisse, die nicht in die EU eingeführt werden durften und stattdessen weitergeleitet oder vernichtet wurden. Mehr als ein Drittel der Zurückweisungen (34 %) an der Grenze betrafen Erzeugnisse, deren Einfuhr wegen zu hoher Mykotoxinkonzentration verweigert wurde. Zweitwichtigster Grund für eine Zurückweisung waren Pestizidrückstandsgehalte über der zulässigen Höchstgrenze.