Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2011 Maßnahmenpaket zu Antibiotika in der Tierhaltung

Maßnahmenpaket zu Antibiotika in der Tierhaltung

Berlin, 09.11.2011. Durch ein Paket gezielter Maßnahmen will das Bundeslandwirtschaftsministerium den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung besser erfassen. Ziel ist eine Minimierung der verabreichten Antibiotika-Mengen und die Überwachung durch die zuständigen Länderbehörden zu verbessern. Antibiotika seien zwar das wichtigste Instrument zur Behandlung von Infektionskrankheiten, jedoch würden auch in Deutschland Fälle von Antibiotika-Resistenzen zunehmen. Es müsse sichergestellt sein, dass Antibiotika gerade bei Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden, nur dann eingesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich seien, so das Landwirtschaftsministerium.


Künftig Anwendung von Tierarzneimitteln an Behörden melden
Künftig Anwendung von Tierarzneimitteln an Behörden melden

Nach dem Arzneimittelgesetz dürfen Antibiotika nur zur Behandlung von kranken Tieren eingesetzt werden. Auch dürften Antibiotika nicht zur Überdeckung von Krankheiten, die durch Haltungsmängel hervorgerufen werden, verabreicht werden. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften sei dabei Aufgabe der Länderbehörden. Damit die zuständigen Behörden ihre Kontroll- und Überwachungsaufgaben noch effektiver erfüllen können, Tierärzte sparsamer und verantwortungsvoller mit Antibiotika umgehen und damit die Datenqualität über den Arzneimitteleinsatz in Deutschland grundlegend verbessert wird, plant das Bundesministerium verschiedene Maßnahmen. So sollen Informationen über die abgegebenen Mengen an Tierärzte und die tatsächlichen Verbrauchsmengen von Antibiotika so aufbereitet werden, dass die Bundesländer diese Daten vollständig für Monitoring-Zwecke nutzen können. Auch die Daten über Geflügel-Arzneimittel sollen in Zukunft den Ländern vollständig zur Verfügung stehn. Die zuständigen Behörden sollen die obligatorischen Nachweise über die Anwendung von Tierarzneimitteln (Verbrauchsmengenerfassung) besser als bisher für Überwachungszwecke nutzen können. Alle Tierärzte müssen künftig die Nachweise an die zuständigen Behörden übermitteln: Die Überwachungsbehörden der Bundesländer sollen damit in die Lage versetzt werden, den Arzneimittelstrom von Tierärzten über Tierhalter bis hin zum Tier mengenmäßig gezielt zu erfassen, erhofft sich das Bundeslandwirtschaftsministerium.

 

Mehr Lebensmittelsicherheit durch europäisches Schnellwarnsystem

Brüssel, 25. Oktober 2011. Das System der Europäischen Union (EU) zum raschen Austausch von Informationen über Gefahren im Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln hat im Jahr 2010 größere Bedeutung erlangt. Dies bestätigt der Jahresbericht des Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel (RASFF). John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärte dazu: „Wie die EHEC-Krise vor kurzem gezeigt hat, müssen die erforderlichen Informationen rasch verbreitet werden, damit die Behörden gefährliche Produkte vom Markt nehmen können, sobald sie ermittelt sind.“

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