Verbotener Verkauf unter Einstandspreis in der Diskussion
Berlin, 01.12.2011. Die nur noch bis zum Jahresende geltende Regelung des Verbotes des auch gelegentlichen Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis muss endgültig entfristet werden. Dies forderte der Deutsche Bauernverband (DBV) in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das derzeit eine Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen anstrebt. Das Ministerium plant, die verschärfte Verbotsregelung auslaufen zu lassen. Die Folge wäre, so der DBV, dass zukünftig wertvolle Lebensmittel wieder zeitweise unter Wert „verramscht“ werden dürften.
Aus Sicht des Bundesministeriums bestehen weder aus kartellbehördlicher oder gerichtlicher Praxis Gründe für ein weiteres Verbot des Verkaufes unter Einstandspreis bei Lebensmitteln. Dem widerspricht der DBV entschieden. Die Landwirte messen der noch bestehenden Regelung eine hohe präventive Wirkung bei. Wie auch in anderen Bereichen bedürfe es mitunter „einer gesetzlichen Drohkulisse, um vernünftiges wirtschaftliches Verhalten herbeizuführen“, stellt der DBV fest. Der Verband betont, dass die Verbotsregelung für den gelegentlichen Verkauf unter Einstandspreis bei Lebensmitteln ein wichtiges Element zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs im Lebensmitteleinzelhandel sei und dem teilweise ruinösen Preiskampf entgegenwirke. Nach Einschätzung des DBV müsse der von Niedrigpreisstrategien geprägte Konkurrenzkampf der Handelsunternehmen auch deshalb gebremst bleiben, um die hohe Qualität der Lebensmittel zu sichern und Druck von den Erzeugerpreisen zu nehmen.