Erntehelfer ab 2012 genehmigungsfrei
Berlin, 08.12.2011. Ab dem 1. Januar 2012 können Landwirte, Forstwirte und Gärtner in Deutschland Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien ohne Arbeitgenehmigung bis zu sechs Monate im Kalenderjahr beschäftigen. Darauf weisen der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) hin.
Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Beschluss gefasst. Damit werde der Entwicklung in der Praxis Rechnung getragen, Bürokratie abgebaut und Flexibilität geschaffen, kommentierten DBV-Präsident Gerd Sonnleitner und GLFA-Präsident Martin Empl die Entscheidung. Beide sehen sich für ihren intensiven Einsatz in den letzten Monaten für Landwirte, Forstwirte, Winzer, Gärtner und Unternehmer mit Sonderkulturen belohnt.
Die Verbände teilten weiter mit, dass Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien für eine Saisonbeschäftigung nach § 18 der Beschäftigungsverordnung ab 2012 keine EU-Arbeitsgenehmigung mehr benötigen. Der Beschluss des Bundeskabinetts werde in den nächsten Wochen umgesetzt. Hingewiesen wird darauf, dass auch für osteuropäische Arbeitskräfte das deutsche Arbeitsrecht und das deutsche Arbeitsschutzrecht gelten. Die tarifvertraglichen Regelungen würden in gleicher Weise wie für die inländischen Arbeitnehmer in den Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus angewendet.