Zahlreiche Neuerungen im QS-System
Bonn, 27.12.2011. Die QS Qualität und Sicherheit GmbH, das stufen- und unternehmensübergreifende Qualitätssicherungssystem für die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln, will den Prozess der Qualitätssicherung noch lückenloser zu machen. Nach dem Dioxinvorfall im Januar 2011 waren zahlreiche QS-Anforderungen kurzfristig verschärft worden. Zum Jahreswechsel soll das QS-System noch praxistauglicher werden.
Auf der Stufe Futtermittel wird zum 1. Januar 2012 die QS-Systemteilnahme auch für ausländische Einzelfuttermittelhersteller und Importeure verpflichtend. Beim Bezug von Futtermittelzusatzstoffen und Vormischungen ist ab Januar 2012 außerdem eine Zertifizierung des Herstellers nachzuweisen. Hersteller von bestimmten Fettsäuren, Ölen, Mischfetten oder -ölen müssen im Rahmen von QS ihre Endprodukte vor dem
Inverkehrbringen einer Freiprobung unterziehen. Das heißt, diese Produkte dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn unbedenkliche Untersuchungsergebnisse auf bestimmte Parameter, wie Dioxine, PCB etc., vorliegen und den Kunden, d.h. der Mischfutterindustrie, zur Verfügung gestellt werden. Um die Rückverfolgbarkeit der QS-Ware, beispielsweise von einem Stück Schweinefleisch, bis zur Futtermittelproduktion sicherzustellen, soll jede Futtermittellieferung der VVVO-Nummer des belieferten landwirtschaftlichen Betriebes
zugeordnet werden. Deshalb sollen Landwirte ab 2012 bei Bestellungen von losen Mischfuttermitteln die VVVO-Nummer ihres zu beliefernden Standortes bereithalten und auf Nachfrage angeben, erklärte die QS Qualität und Sicherheit GmbH.