Vorschriftsmäßiger Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
Berlin/Braunschweig, 09.01.2012. Die große Mehrheit der landwirtschaftlichen Betriebe geht mit Pflanzenschutzmitteln korrekt um. Das ist das Ergebnis aus dem Jahresbericht 2010 zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm, der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jetzt herausgegeben wurde. Insgesamt wurden 4.909 Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft überprüft. Kontrolliert wurde vor allem, ob die Anwender von Pflanzenschutzmitteln sachkundig waren, sie die Prüfpflicht für Pflanzenschutzgeräte einhielten und die Pflanzenschutzmaßnahmen dokumentierten sowie die Auflagen und Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel beachteten.
In landwirtschaftlichen Betrieben verfügten 98,4 Prozent der beruflichen Anwender über die notwendige Sachkunde. Die Anwendungs- und Bienenschutzbestimmungen wurden auf 97,7 Prozent der Flächen eingehalten. Bei 96,7 Prozent der Pflanzenschutzgeräte habe ein Nachweis über die turnusmäßige Überprüfung vorgelegen. 90 Prozent der kontrollierten Betriebe führten Aufzeichnungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Gärtnereien und Baumschulen bildete im Jahr 2010 einen Kontrollschwerpunkt. In 18,3 Prozent der untersuchten Betriebe waren dabei entweder Pflanzenschutzmittel angewendet worden, die für diese Kulturen nicht zugelassen sind, oder es handelte sich um importierte Jungpflanzen, die mit unzulässigen Pflanzenschutzmitteln behandelt waren. Verstärkt überwacht wird auch die Bekämpfung von Unkraut auf befestigten Freilandflächen wie Gehwegen, Garagenauffahrten, Parkplätzen, Hof- und Gewerbeeinfahrten. Nach Information des BVL ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen verboten. Die Länderbehörden kontrollierten darüber hinaus auch 2.558 Handelsbetriebe einschließlich Anbieter im Internet. In jeder fünften Verkaufsstelle fanden die Kontrolleure dabei ein oder mehrere Pflanzenschutzmittel vor, die nicht verkehrsfähig waren, da Ihre Zulassung vor kurzer Zeit ausgelaufen war.