Zulassung europäisch – Anbauentscheidung national
Berlin, 15.07.2010. Der Deutsche Bauernverband (DBV) setzt sich nachdrücklich dafür ein, Zulassungs- und Anbauentscheidungen für gentechnisch veränderte Pflanzen nur auf wissenschaftlicher Grundlage vorzunehmen. Außerdem sollte die kritische Haltung der Bevölkerung gegenüber gentechnisch veränderten Pflanzen und Produkten berücksichtigt werden.
Nachdem die Europäische Kommission immer wieder mit sehr unterschiedlichen Voten des Agrarministerrates konfrontiert wird, habe sie sich jetzt entschlossen, das Zulassungsverfahren auf europäischer Ebene abzuwickeln, die Entscheidungen über den Anbau aber auf die EU-Mitgliedstaaten zu übertragen. Dieses Verfahren trage zwar den unterschiedlichen Ausgangsbedingungen in den EU-Mitgliedsländern Rechnung, berge jedoch erneut Risiken für die Koexistenz der Landwirte. Die Koexistenz sei das Miteinander von Landwirten, die sich gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ausgesprochen haben, und von denjenigen, die die Grüne Gentechnik auf ihren Feldern nutzen wollen.
Je nach Entscheidungssituation auf nationaler Ebene seien Schwierigkeiten vorprogrammiert, strikte Grenzwerte einzuhalten. Der Deutsche Bauernverband appelliert deshalb an die Beteiligten, praxisgerechte Leitlinien für die Koexistenz auf der Basis repräsentativer Versuchsanstellungen zu erarbeiten. In Deutschland bleibe es dabei, dass angesichts der restriktiven Haftungsregelungen des deutschen Gentechnikgesetzes und der daraus folgenden Anbauregeln jedem Landwirt nur vom Anbau abgeraten werden müsse. Bevor nicht europaweit eine Klärung erfolge, wie mit der Grünen Gentechnik grundsätzlich umgegangen werden soll, seien auch die jüngsten Entscheidungen im Grunde nur Beiwerk, so der DBV.