Raiffeisenverband kritisiert geplantes EU-Gentechnikrecht
Berlin, 16.07.2010. „Das von der Europäischen Kommission vorgestellte Maßnahmenpaket zur Änderung des Gentechnikrechts bietet keine zufrieden stellenden Lösungen für die Wirtschaft“, erklärt Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV).
Die Mitgliedstaaten sollen künftig den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ohne wissenschaftliche Begründung verbieten können. Dieser Vorschlag laufe dem Ziel der Harmonisierung des Binnenmarktes entgegen und untergrabe die wissenschaftliche Kompetenz sowie Autorität der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, so der DRV-Präsident.
„Die Kommission gibt ihre politische Verantwortung an die Mitgliedstaaten ab. Damit gerät die Nutzung einer Zukunftstechnologie in die Abhängigkeit politischer Stimmungen und Entscheidungen. Durch die mögliche Vielzahl von Regelungen ist ein schwer kontrollierbares Durcheinander im Binnenmarkt vorprogrammiert“, erklärte Nüssel weiter. Der Vorschlag beinhalte zudem, dass die Mitgliedstaaten nach Belieben einen Schwellenwert für das Auslösen eines Schadenfalls festlegen könnten. Dies berge eine große Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten der Wertschöpfungskette im Binnenmarkt und verhindere eine praktikable Koexistenz. Die Probleme in Bezug auf die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarstandorts Europa – die Nulltoleranz und die Dauer des Zulassungsverfahrens – seien von der EU-Kommission nicht aufgegriffen worden. „Eine Renationalisierung der Gentechnik-Politik wird die Handhabung moderner Pflanzenbiotechnologie in der Gemeinschaft weiter komplizieren“, befürchtet Nüssel.