Deutschland Service/Presse Pressemitteilungen 2011 Zum "Honig-Urteil" des Europäischen Gerichtshofes

Zum "Honig-Urteil" des Europäischen Gerichtshofes

(Einbeck, 9.9.2011/Nr. 48/ho) In den vergangenen Tagen ist die Grüne Gentechnik in Europa wieder Gegenstand einer umfassenden und vor allem kritischen Berichterstattung gewesen. Auslöser ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu gentechnisch verändertem Pollen im Honig. In diesem Urteil geht es um verfahrenstechnische Fragen zu Zulassung und Kennzeichnung. Fragen der Sicherheitsbewertung und potentieller Risiken haben in dem Urteil keine Rolle gespielt. Für KWS hat dieses Urteil keine unmittelbaren Auswirkungen.

 


Für gentechnisch veränderte Merkmale, die zur Lebensmittel- und Futtermittelnutzung in der EU zugelassen sind - und das sind in der EU immerhin 40 Stück - ändert sich durch das Urteil nichts: Aufgrund der umfassenden Prüfung durch EU-Behörden gelten sie unverändert als sicher, auch wenn sie sich im Honig wiederfinden sollten. Ausgehend von einem jahrelangen Rechtsstreit über Verfahrensfragen zur Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch verändertem Pollen im Honig hat der EuGH allerdings entschieden, dass Pollen im Honig jetzt als Lebensmittelzutat zu bewerten sind. Enthält also ein Honig Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen, so fallen dieser Honig und Honigprodukte nun unter das Gentechnikrecht und unterliegen somit einer Zulassungspflicht und eventuell auch einer Kennzeichnungspflicht. Das Urteil dürfte somit in erster Linie den Lebensmitteleinzelhandel betreffen und Auswirkung auf den Import von Honig aus Ländern haben, in denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden - immerhin werden fast 80% des in Deutschland konsumierten Honigs importiert. Für die Imker, die ihren Honig in Deutschland produzieren, besteht kein Anlass zur Sorge, da hierzulande derzeit keine gentechnisch veränderten Sorten zum Anbau kommen.

 

Die Auswirkungen des Urteils auf KWS in Deutschland und in der EU sind als sehr gering einzuschätzen. In der EU ist zur Zeit ohnehin keine breite Zustimmung der Bevölkerung zur Grünen Gentechnik gegeben. Der Verbraucher, für KWS der Landwirt als Kunde, entscheidet, welche Produkte zum Einsatz kommen. Das sind zur Zeit in der EU fast ausschließlich konventionell oder ökologisch gezüchtete Sorten. In anderen Teilen der Welt, insbesondere in Nord- und Südamerika sowie zum Teil in Asien kommen hingegen auf bis zu 90% der Fläche gentechnisch veränderte Sorten zum Anbau. Für die Kundenwünsche in diesen Wachstumsmärkten wird KWS ihre Forschungsaktivitäten auch im Bereich der Grünen Gentechnik unvermindert fortsetzen, in der Erwartung, dass diese Produkte eines Tages auch in der europäischen Landwirtschaft zum Einsatz kommen können.

 

Ansprechpartner:

Dr. Henning von der Ohe

Tel. 0 55 61 / 311-245

E-Mail: henning.vonderohe@kws.com

 

 

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