Deutschland Service/Presse Pressemitteilungen Archiv 2000 9.10.2000 Unbeabsichtigte Einstäubung in Zuckerrüben-Experimentalhybriden

9.10.2000 Unbeabsichtigte Einstäubung in Zuckerrüben-Experimentalhybriden

(Einbeck, 9.10.00, Nr. 19, gf) Die KWS SAAT AG hat für die Aussaat 2000 gentechnisch verändertes Versuchssaatgut (tolerant gegen das Herbizid "Liberty") an den Kooperationspartner und Versuchsantragssteller Aventis abgegeben. Das Saatgut wurde im Rahmen genehmigter Freilandversuche ausgebracht, woraufhin in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden einige Pflanzen aufgefallen sind, die sowohl gegen Liberty als auch gegen ein weiteres Herbizid ("Roundup") tolerant sind. Dies wurde im Zuge der vorgeschriebenen Beseitigung der Versuchspflanzen am Versuchsende festgestellt.

Die Ursache für diese unbeabsichtigte RR-Toleranz konnte inzwischen lückenlos nachvollzogen werden. Bei Vermehrung des Pollenspenders (= der Vaterpflanze, die den Pollen liefert) war es im Gewächshaus zu einer Auskreuzung von "RoundupReady" (RR)-toleranten Pflanzen auf "Liberty" (LL)-toleranten Pflanzen gekommen. Der Anteil der Pflanzen, bei denen jetzt beide Toleranzgene festgestellt wurden liegt bei ca. 0,5 %.

Der kommerzielle Zuckerrübenanbau in der Landwirtschaft ist in keiner Weise betroffen, da die Einstäubungen nicht in zertifiziertem Saatgut aufgetreten sind, sondern lediglich Versuchssaatgut für Freilandversuche i.S.d. Gentechnikgesetzes betroffen ist. Ferner ist es ausgeschlossen, dass sich die Versuchspflanzen bereits weiter ausgekreuzt haben, da sich die Versuchspflanzen in der vegetativen Phase befanden - also nicht geblüht haben.

Alle entsprechenden Saatgut-Partien wurden inzwischen gesperrt und können nicht mehr zur Aussaat gelangen. Die betroffenen Versuchspflanzen werden behandelt wie andere Versuchspflanzen auch, d.h. sie werden nach Beendigung des Versuchs vermehrungsunfähig gemacht (z.B. durch Einfräsen in den Boden). Das RR-Event (H7-1) hat eine Part B- Genehmigung, darf also im Freiland zu Versuchszwecken angebaut werden. Dies gilt auch für das LL-Event (T120-7).

Inzwischen verfügt KWS über neue Methoden zur Analyse großer Stichproben. Dies wiederum erlaubt die molekularbiologische Analyse aller Partien bei gleichzeitiger Senkung der Nachweisgrenze. Hierdurch kann eine deutlich erhöhte Qualitätssicherheit im Hinblick auf die Saatgutreinheit gewährleistet werden. Es wurde inzwischen sichergestellt, daß künftig auch Versuchssaatgutlieferungen das erweiterte Qualitätssicherheitssystem durchlaufen.

Dennoch sind für die Pflanzenzüchtung und die Saatgutproduktion Einstäubungen von fremden Pollen eine bekannte und nicht vermeidbare Tatsache. Deshalb gibt es behördlich festgelegte Schwellenwerte für Saatgutreinheit. Für Beimischungen von konventionellem Saatgut mit gentechnisch veränderten Samen gibt es bislang keine Toleranzgrenzen, diese werden jedoch auf EU-Ebene bis Ende des Jahres 2000 erwartet.

Weitere Informationen erhalten Sie über Herrn Georg Folttmann.