Deutschland Investor Relations Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Compliance

Compliance

Bei ihrer täglichen Arbeit – im Umgang miteinander, mit Kunden und Behörden – müssen unsere Mitarbeiter in jeder Situation genau wissen, worin ihre Handlungsfreiheit besteht und inwieweit diese begrenzt ist.

Unter Compliance versteht die KWS in diesem Zusammenhang mehr als nur das unternehmerische Handeln in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Gesetzen und Richtlinien. Unser Compliance-System gewährleistet mit seinem Instrumentarium darüber hinaus, dass Verhaltensregeln und Verhaltensweisen im Einklang mit den ethischen Grundsätzen des Unternehmens stehen.

Zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zu Compliance ist der Compliance-Officer. Er berät die Geschäftsbereiche im Umgang mit Gesetzen, Vorschriften und Verhaltensregeln und bei der entsprechenden Kontrolle ihrer Einhaltung. Über eine Compliance-Hotline ist ein externer Anwalt jederzeit erreichbar. Ein regelmäßig erscheinender Compliance-Newsletter informiert über aktuelle Festlegungen, wie z.B. über das Vier-Augen-Prinzip in der Unterschriftenregelung. Bei der Vorbereitung und Durchsetzung geplanter Maßnahmen wird der Compliance-Officer von einem Committee unterstützt, in das auch der Vorstand über ein Mitglied  eingebunden ist.

Entscheidend für die Orientierung der Mitarbeiter bei der täglichen Arbeit ist das von der Compliance-Organisation entwickelte Instrumentarium. Seit Juli 2007 hat die KWS im  „Code of Business Ethics“  gut nachvollziehbar Grundverhaltensregeln für alle geschäftlichen Aktivitäten schriftlich festgelegt. Einen besonderen Schwerpunkt bilden hier Regelungen für Interessenskonflikte. Eine eigene internationale Anti-Korruptions-Richtlinie legt präzise die Handlungsspielräume für die Annahme und Herausgabe von Geschenken, Spenden, Einladungen und Reisen fest. Als börsennotiertes Unternehmen achtet die KWS streng darauf, dass Insiderwissen vertraulich behandelt wird, d.h. von Mitarbeitern weder an Dritte weitergegeben noch selbst genutzt wird. Auch hierzu gibt es schriftlich fixierte und für alle Mitarbeiter abrufbare Insider-Richtlinien und eine Insider-Erklärung. Im Mai 2008 hat die externe Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Ernst & Young dieses Compliance-System auf seine Wirksamkeit und Nachhaltigkeit hin geprüft und als funktionstüchtig bewertet.

 

Umweltleitsätze der KWS