Gegenantrag 2 zur Hauptversammlung am 13.12.2007
Datum: Montag, 28. November 007, Reykjavik-Casablanca-Dakar-Zeit: 14.43 Uhr
1. Absender: Herr Müller mit dem Beruf: Verkäufer
dem Geburtsdatum: XX.XX.XXXX, dem Geburtsort: Sande an der Jade
der Exil-Wohnung: XXXXXXXXX, D-26340 Neuenburg an der Bullenmeersbäke
2. Absender: Firma Diedrich Müller mit dem Firmensitz seit 1889 ununterbrochen in 26340 Neuenburg an der Bullenmeersbäke
Kopie an Firma Reederei Herbert Ekkenga AG mit dem Firmensitz in Bad Zwischenahn an dem Zwischenahner Meer
Kopie an Firma Europäische Zentralbank mit Firmensitz in Frankfurt an dem Main
An Firma KWS Saat AG mit dem Firmensitz in Einbeck an der Ilme
Bezug: Tagesordnungspunkt Nummer zwei der Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung der oben genannten Firma KWS
Personen, oben genannter Herr Müller und oben genannte Firma Diedrich haben
hiermit beantragt, daß der Bilanzgewinn im Gegensatz zu dem Vorschlag aus oben genannter Einladung nicht in der Währung Euro ausgeschüttet wird, sondern daß für das zur Ausschüttung vorgesehene Geld mindestens sieben Aktien an der oben genanten Firma Reederei gekauft und anschließend diese so gekauften mindestens sieben Aktien unter Anwendung einen solchen Losverfahrens an die Aktionäre der oben genannten Firma KWS ausgeschüttet werden, welches dafür sorgen wird, daß immer mit gleicher Wahrscheinlichkeit eine Aktie der oben genannten Firma Reederei auf eine Aktie der oben genannten Firma KWS entfallen wird.
Wir würden
unseren Antrag damit begründen, daß es uns lieber ist, wenn die Ausschüttung des erwirtschafteten Bilanzgewinns in der Währung der Aktie der oben genannten Firma Reederei vorgenommen wird als in der vorgeschlagenen Währung Euro, weil wir, wenn wir an der Währung Euro etwas zu bemängeln haben, dies auf einer Hauptversammlung der oben genannten Firma Europäische nicht sagen können, weil es eine solche für uns planbar zugängliche Hauptversammlung schlicht nicht gibt, wohingegen wir, wenn wir an der von oben genannter Firma Reederei herausgegebenen Aktie mit der Wertpapierkennnummer 828830 irgendetwas zu beanstanden hätten, dies auf der ordentlichen Jahreshauptversammlung derselben Firma Reederei jedes Jahr erneut sagen können.
Oben genannter Herr Müller und oben genannte Firma Diedrich
Stellungnahme der Verwaltung:
Die von Herrn Müller und der Firma Diedrich Müller geforderte Sachausschüttung ist in der Satzung der KWS SAAT AG nicht vorgesehen und somit gem. § 58 Abs. 5 Aktiengesetz nicht zulässig.