Gegenantrag 1 zur Hauptversammlung am 13.12.2007
Dr. Ing. Bernhard Frhr. v. Fritsch
Mannheim
Betr Antrag zur HV am 13.12.2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Punkt 7 der Tagesordnung,- zur Satzungsänderung zum Thema Vergütung des Aufsichtsrates -, schlage ich vor, Punkt 2. ergänzend wie folgt zu formulieren:
2. Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates für ihre Tätigkeit eine variable Vergütung in Höhe von jährlich Euro 2000,-- für jede volle 0.10€, um die die Dividende pro Stückaktie den Betrag von 0.20€ überschreitet, sofern die Dividende aus dem Jahresüberschuss bezahlt wird
Gründe:
- Nicht aus dem Jahresüberschuss bezahlte Dividenden wären genau genommen Kapitalausschüttungen, die als solche schon aus steuerlichen Gründen getrennt ausgewiesen werden sollten.
- So rückt der Jahresüberschuss auch nach Satzung stärker in den Fokus des Aufsichtsrates; damit wird seine Arbeit zielorientierter vergütet; nach Erkenntnissen von Dr. Beitel von Mc Kinsey ist möglichst genau zielorientierte Vergütung der Leitungsgremien eine der wichtigsten Stützen nachhaltigen Erfolges von Firmen.
- Auch wenn der heutige Aufsichtsrat entsprechend handelt, sollte solches Handeln auch in der Satzung besser verankert sein.
Mit freundlichen Grüssen
Fritsch
Stellungnahme der Verwaltung
Der Aufsichtsrat verfolgt seit Jahren eine angemessene Thesaurierungspolitik, um das Wachstum der KWS Gruppe zu unterstützen. Die Dividende orientiert sich dabei an der nachhaltigen Ertragskraft der KWS Gruppe. Dies führte in der langjährigen Praxis dazu, dass der Bilanzgewinn der KWS SAAT AG je zur Hälfte ausgeschüttet und in die Gewinnrücklagen eingestellt wurde. Gleichzeitig wurde damit eine angemessene, an der Ertragskraft der KWS Gruppe orientierte Vergütung des Aufsichtsrates gewährleistet. Für einen Zusatz im Sinne des Antragstellers sehen wir insofern keinen Anlass.