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Leistungsindikatoren Menschenrechte

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Leistungsindikatoren Menschenrechte

Kommentar

Status

Verweis

Managementansatz

Das gesamte Thema Menschenrechte wird derzeit als nicht wesentlich betrachtet. Mit Fokus auf den europäischen und nordamerikanischen Markt sehen wir das Gefährdungspotential als nicht gegeben an. KWS ist überwiegend in OECD-Staaten tätig, in denen die Leitsätze für multinationale Unternehmen auch gelten. Im Zuge der internationalen Marktausweitung wird das Thema ggf. in Zukunft Beachtung finden.

Für alle Beschäftigten der KWS Gruppe gilt der Code of Business Ethics und Rules & Guidelines.

Für die Berücksichtigung von Menschenrechten bei Investitionsvereinbarungen oder der Auswahl bzw. der Überprüfung von Lieferanten und Dienstleistern gibt es derzeit aus den o.g. Gründen keinen systematischen Ansatz.

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Compliance, Risikomanagement, CoBE

HR1

Menschenrechtsaspekte bei Investitionsvereinbarungen

 

Für die Berücksichtigung von Menschenrechten bei Investitionsvereinbarungen gibt es derzeit keinen systematischen Ansatz.(zur Begründung s. Managementansatz).

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HR2

Überprüfung der Lieferanten auf Einhaltung von Menschenrechten und ergriffene Maßnahmen

 

Lieferanten und Dienstleister werden derzeit nicht systematisch in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten überprüft (zur Begründung s. Managementansatz).

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HR3

Mitarbeiterschulungen zu Menschenrechten

Es gibt derzeit keine Gefährdung bei KWS, daher finden derzeit keine Schulungen zu Menschenrechten statt (zur Begründung s. Managementansatz).

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Compliance

HR4

Anzahl der Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Maßnahmen

Im Berichtszeitraum sind keine Fälle, die gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung verstoßen, gemeldet worden. Die Nicht-Beachtung des Code of Business Ethics von KWS führt zu personalrechtlichen Disziplinarmaßnahmen.

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CoBE

HR5

Gefährdung der Versammlungs- und Kollektivverhandlungsfreiheit bei Geschäftsaktivitäten

Es gibt keine Gefährdung bei KWS. Das Risiko in der Lieferkette wird als gering eingeschätzt (zur Begründung s. Managementansatz).

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Miteinander im Betrieb

HR6

Gefahr von Kinderarbeit in der Geschäftstätigkeit

Es gibt keine Gefährdung bei KWS. Das Risiko in der Lieferkette wird als gering eingeschätzt (zur Begründung s. Managementansatz).

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HR7

Gefahr von Zwangs- und Pflichtarbeit in der Geschäftstätigkeit

Es gibt keine Gefährdung bei KWS. Das Risiko in der Lieferkette wird als gering eingeschätzt (zur Begründung s. Managementansatz).

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HR8

Schulung des Sicherheitspersonals zu Menschenrechtsaspekten

Es finden derzeit keine speziellen Schulungen zu Menschenrechten statt (zur Begründung s. Managementansatz).

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HR9

Vorfälle von Verletzungen der Rechte von Ureinwohnern

Es besteht aktuell kein Gefährdungspotential (zur Begründung s. Managementansatz).

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Die Zahlen in der Spalte „Status“ beziehen sich auf die in der Legende genannten Gründe 1-4 (1 = nicht wesentlich, 2 = nicht anwendbar, 3 = nicht verfügbar, 4 = vertrauliche Information) für das Nicht-Berichten eines Indikators.