Leistungsindikatoren Menschenrechte
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Leistungsindikatoren Menschenrechte |
Kommentar |
Status |
Verweis | |
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Managementansatz |
Das gesamte Thema Menschenrechte wird derzeit als nicht wesentlich betrachtet. Mit Fokus auf den europäischen und nordamerikanischen Markt sehen wir das Gefährdungspotential als nicht gegeben an. KWS ist überwiegend in OECD-Staaten tätig, in denen die Leitsätze für multinationale Unternehmen auch gelten. Im Zuge der internationalen Marktausweitung wird das Thema ggf. in Zukunft Beachtung finden. Für alle Beschäftigten der KWS Gruppe gilt der Code of Business Ethics und Rules & Guidelines. Für die Berücksichtigung von Menschenrechten bei Investitionsvereinbarungen oder der Auswahl bzw. der Überprüfung von Lieferanten und Dienstleistern gibt es derzeit aus den o.g. Gründen keinen systematischen Ansatz. |
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Compliance, Risikomanagement, CoBE | |
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HR1 |
Menschenrechtsaspekte bei Investitionsvereinbarungen
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Für die Berücksichtigung von Menschenrechten bei Investitionsvereinbarungen gibt es derzeit keinen systematischen Ansatz.(zur Begründung s. Managementansatz). |
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HR2 |
Überprüfung der Lieferanten auf Einhaltung von Menschenrechten und ergriffene Maßnahmen
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Lieferanten und Dienstleister werden derzeit nicht systematisch in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten überprüft (zur Begründung s. Managementansatz). |
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HR3 |
Mitarbeiterschulungen zu Menschenrechten |
Es gibt derzeit keine Gefährdung bei KWS, daher finden derzeit keine Schulungen zu Menschenrechten statt (zur Begründung s. Managementansatz). |
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Compliance |
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HR4 |
Anzahl der Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Maßnahmen |
Im Berichtszeitraum sind keine Fälle, die gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung verstoßen, gemeldet worden. Die Nicht-Beachtung des Code of Business Ethics von KWS führt zu personalrechtlichen Disziplinarmaßnahmen. |
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CoBE |
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HR5 |
Gefährdung der Versammlungs- und Kollektivverhandlungsfreiheit bei Geschäftsaktivitäten |
Es gibt keine Gefährdung bei KWS. Das Risiko in der Lieferkette wird als gering eingeschätzt (zur Begründung s. Managementansatz). |
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Miteinander im Betrieb |
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HR6 |
Gefahr von Kinderarbeit in der Geschäftstätigkeit |
Es gibt keine Gefährdung bei KWS. Das Risiko in der Lieferkette wird als gering eingeschätzt (zur Begründung s. Managementansatz). |
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HR7 |
Gefahr von Zwangs- und Pflichtarbeit in der Geschäftstätigkeit |
Es gibt keine Gefährdung bei KWS. Das Risiko in der Lieferkette wird als gering eingeschätzt (zur Begründung s. Managementansatz). |
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HR8 |
Schulung des Sicherheitspersonals zu Menschenrechtsaspekten |
Es finden derzeit keine speziellen Schulungen zu Menschenrechten statt (zur Begründung s. Managementansatz). |
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HR9 |
Vorfälle von Verletzungen der Rechte von Ureinwohnern |
Es besteht aktuell kein Gefährdungspotential (zur Begründung s. Managementansatz). |
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Die Zahlen in der Spalte „Status“ beziehen sich auf die in der Legende genannten Gründe 1-4 (1 = nicht wesentlich, 2 = nicht anwendbar, 3 = nicht verfügbar, 4 = vertrauliche Information) für das Nicht-Berichten eines Indikators.
