Nulltoleranz in der Kritik
Dieses Fazit zogen Fachleute aus Wissenschaft sowie von Untersuchungsstellen und Behörden, die im Institut für Pflanzenernährung und Bodenkunde der Bundesanstalt für Landwirtschaft (FAL) über Herkunft und Nachweismöglichkeiten für Knochenfragmente in Futtermitteln diskutiert hatten. Die Bundesanstalt weist darauf hin, dass auch kleinste Knochenfragmente von Mäusen oder verendeten Raubtieren, die analytisch nicht von gedüngten Tiermehlen unterschieden werden können, über Bodenhaftung ins Erntegut gelangen können.
Als Folge der BSE-Krise dürfen Futtermittel für landwirtschaftliche Nutztiere keine Bestandteile tierischen Ursprungs mehr enthalten. Diese zunächst bis 2006 befristete europäische Verordnung soll unterbinden, dass Tiermehl in die Futtertröge gelangt. Gleichzeitig darf das Tiermehl weiterhin als Düngemittel eingesetzt werden, wenn es aus nicht vermarktetem oder vermarktbarem, dennoch für den menschlichen Genuss geeigneten Material hergestellt wurde. Kontrolliert wird die Einhaltung des Verfütterungsverbotes durch amtliche Stellen, die mittels Mikroskopie in Futtermittelproben auch nach Knochenfragmenten und anderen tierischen Bestandteilen suchen. Bereits ein winziger Knochensplitter in einer Futterpartie führt dazu , dass die gesamte Partie nach dem Prinzip der Nulltoleranz vernichtet werden muss.