Formgerechte Hofübergabe wichtig für Altersrente
Kassel, 10. März 2005. Die Gewährung einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) setzt die formgerechte Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens voraus. Darauf hat der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen (GlA) hingewiesen. Dem Verband zufolge wird das Unternehmen meist notariell übertragen oder verpachtet. Bei der notariellen Übertragung wechselt das Eigentum durch Verkauf oder Schenkung. Die Alterskasse sieht die Abgabe als vollzogen an, sobald die Einigung der Vertragspartner über den Eigentumsübergang, die so genannte Auflassung, notariell beurkundet und dem Erwerber die Fläche zur Bewirtschaftung überlassen worden ist.
Eine rentenwirksame Abgabe liegt nach Auskunft des GIA allerdings nicht vor, wenn sich der bisherige Eigentümer den Nießbrauch an den übertragenen Flächen vorbehält. Die Pachtverträge müssen im Hinblick auf die Erfüllung der Vorschriften in der AdL schriftlich abgeschlossen werden und eine Mindestpachtdauer von neun Jahren aufweisen, so der Gesamtverband. Der Beginn einer Rente ist grundsätzlich vom Zeitpunkt der formgerechten Betriebsabgabe abhängig. Schädliche Vertragsklauseln müssen gestrichen werden, Vertragsverlängerungen könnten die Folge sein. Dies könnte sich auf den Rentenbeginn auswirken. Um Rechtsnachteile zu vermeiden, empfiehlt der Gesamtverband, vor Abschluss von Verträgen mit der Alterskasse oder dem Bauernverband Kontakt aufzunehmen.