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Formgerechte Hofübergabe wichtig für Altersrente

Kassel, 10. März 2005. Die Gewährung einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) setzt die formgerechte Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens voraus. Darauf hat der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen (GlA) hingewiesen. Dem Verband zufolge wird das Unternehmen meist notariell übertragen oder verpachtet. Bei der notariellen Übertragung wechselt das Eigentum durch Verkauf oder Schenkung. Die Alterskasse sieht die Abgabe als vollzogen an, sobald die Einigung der Vertragspartner über den Eigentumsübergang, die so genannte Auflassung, notariell beurkundet und dem Erwerber die Fläche zur Bewirtschaftung überlassen worden ist.


Formgerechte Hofübergabe wichtig für Altersrente
Formgerechte Hofübergabe wichtig für Altersrente

Eine rentenwirksame Abgabe liegt nach Auskunft des GIA allerdings nicht vor, wenn sich der bisherige Eigentümer den Nießbrauch an den übertragenen Flächen vorbehält. Die Pachtverträge müssen im Hinblick auf die Erfüllung der Vorschriften in der AdL schriftlich abgeschlossen werden und eine Mindestpachtdauer von neun Jahren aufweisen, so der Gesamtverband. Der Beginn einer Rente ist grundsätzlich vom Zeitpunkt der formgerechten Betriebsabgabe abhängig. Schädliche Vertragsklauseln müssen gestrichen werden, Vertragsverlängerungen könnten die Folge sein. Dies könnte sich auf den Rentenbeginn auswirken. Um Rechtsnachteile zu vermeiden, empfiehlt der Gesamtverband, vor Abschluss von Verträgen mit der Alterskasse oder dem Bauernverband Kontakt aufzunehmen.

 


 

 

Rasche Bearbeitung der Altschuldenanträge

Döbeln, 11. Februar 2005. Anlässlich einer Fachtagung landwirtschaftlicher Unternehmer bei der Raiffeisenbank Döbeln, Sachsen, erneuerte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Gerald Thalheim seine Forderung an die Banken, die Finanzierung der Ablösebeträge im Rahmen des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes ernsthaft zu prüfen.

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