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Antragsverfahren zum Niedersächsischen Agrar-Umweltprogramm 2005 eröffnet

Hannover, 29. März 2005. Das Antragsverfahren zum neuen Niedersächsischen Agrar- Umweltprogramm 2005 (NAU-2005) wurde eröffnet. Darauf hat das Niedersächsische Landwirtschaftministerium hingewiesen. Bis zum 17. Mai 2005 haben Landwirte die Möglichkeit, sich zwischen drei verschiedenen Agrarumweltmaßnahmen zu entscheiden.


Schüler pflanzen auf dem KWS Öko-Hof eine Hecke an
Schüler pflanzen auf dem KWS Öko-Hof eine Hecke an

Gefördert wird die extensive Grünlandnutzung, der ökologische Landbau und eine zehnjährige Stilllegung auf Ackerrändern in Verbindung mit der Anpflanzung und  Pflege von Hecken und Feldholzinseln mit standortgerechten Gehölzen.
Wie in den letzten Jahren laufen der Verpflichtungszeitraum und die Förderung für die extensive Grünlandnutzung und den Ökolandbau über fünf Jahre. Bei der Flächenstillegung beträgt dieser Zeitraum zehn Jahre. Außerdem können Nachfolgeanträge zu den erstgenannten beiden Maßnahmen mit Erstantrag aus dem NAU 2002, 2003 und 2004 gestellt werden.
Antragsannehmende Behörde für die Agrarumweltmaßnahmen sind die Kreis-/Bezirksstellen und Landwirtschaftsämter der Landwirtschaftskammern. Diese geben genauere Auskünfte z.B. über Prämienhöhen oder Bewirtschaftungsauflagen und halten auch die notwendigen Formblätter bereit, so das Ministerium. Vorsorglich verwies Minister Ehlen darauf, dass alle Anträge, sofern die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, in der Reihenfolge des Antragseingangs bewilligt werden. Es gilt also das so genannte "Windhundverfahren".

 

 

Flächenstilllegung 2005 aktualisiert

Berlin, den 10. August 2004:

  Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft  (BMVEL)hat jetzt die regionalen Sätze für die obligatorische Flächenstilllegung veröffentlicht.  Die Werte schwanken zwischen 7,57 Prozent für Niedersachsen und Bremen sowie 9 Prozent für Thüringen.

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