Antragsverfahren zum Niedersächsischen Agrar-Umweltprogramm 2005 eröffnet
Hannover, 29. März 2005. Das Antragsverfahren zum neuen Niedersächsischen Agrar- Umweltprogramm 2005 (NAU-2005) wurde eröffnet. Darauf hat das Niedersächsische Landwirtschaftministerium hingewiesen. Bis zum 17. Mai 2005 haben Landwirte die Möglichkeit, sich zwischen drei verschiedenen Agrarumweltmaßnahmen zu entscheiden.
Gefördert wird die extensive Grünlandnutzung, der ökologische Landbau und eine zehnjährige Stilllegung auf Ackerrändern in Verbindung mit der Anpflanzung und Pflege von Hecken und Feldholzinseln mit standortgerechten Gehölzen.
Wie in den letzten Jahren laufen der Verpflichtungszeitraum und die Förderung für die extensive Grünlandnutzung und den Ökolandbau über fünf Jahre. Bei der Flächenstillegung beträgt dieser Zeitraum zehn Jahre. Außerdem können Nachfolgeanträge zu den erstgenannten beiden Maßnahmen mit Erstantrag aus dem NAU 2002, 2003 und 2004 gestellt werden.
Antragsannehmende Behörde für die Agrarumweltmaßnahmen sind die Kreis-/Bezirksstellen und Landwirtschaftsämter der Landwirtschaftskammern. Diese geben genauere Auskünfte z.B. über Prämienhöhen oder Bewirtschaftungsauflagen und halten auch die notwendigen Formblätter bereit, so das Ministerium. Vorsorglich verwies Minister Ehlen darauf, dass alle Anträge, sofern die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, in der Reihenfolge des Antragseingangs bewilligt werden. Es gilt also das so genannte "Windhundverfahren".